Die Landesregierung hat in ihrer Klausurtagung außerdem bekräftigt, dass sie an den Koalitionsprojekten festhalten will. „Wir werden wie geplant die Investitionsoffensive fortführen und mit diesem Nachtragshaushalt noch verstärken, die Eltern bei den KiTa-Beiträgen entlasten und die geplante ÖPNV-Tarifreform durchführen“, sagte Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Des Weiteren würde auch der Saarlandpakt fortgeführt werden, und in die Wissenschaft, Forschung und Technologie wie geplant investiert werden. All diese Projekte und Programme dienen dem Ziel, nach der Überwindung der aktuellen Krise die Lebensverhältnisse im Saarland weiter schrittweise zu verbessern, auch um im Wettbewerb der Länder um Unternehmen und Arbeitsplätze bestehen zu können.

Um möglichst große Transparenz über die zukünftige Entwicklung der Haushaltslage des Landes herzustellen, schlägt die Landesregierung dem Landtag mit dem Nachtragsentwurf die Einrichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der finanziellen Folgen der Pandemie vor. In diesem Sondervermögen werden alle pandemiebedingten Effekte und die daraus resultierende Neuverschuldung getrennt von den Schulden des Kernhaushalts dargestellt. „Uns war schon zu Beginn der Krise klar, dass ein Sondervermögen die beste Lösung ist. Ein Sondervermögen verschafft Transparenz, Flexibilität und Planungssicherheit. Das hat uns auch das vorhandene Sondervermögen Zukunftsinitiative gezeigt, dass wir zur Vorfinanzierung der bisherigen Coronaausgaben genutzt haben. Mit dem neuen Sondervermögen können wir die Ausgaben während der Krise im Haushalt transparent darstellen“, so der Finanzminister. Darüber hinaus sei dies auch mit Blick auf die zu erwartenden Berichtspflichten und Dokumentationen gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und dem Stabilitätsrat vorteilhaft.

Von der pandemiebedingten Verschuldung zu unterscheiden ist die konjunkturbedingte Neuverschuldung, die aus dem vom Landtag beschlossenen Konjunkturbereinigungsverfahren abgeleitet wird. Im Jahr 2020 ergibt sich aus der Konjunkturbereinigung unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2020 ein Konjunktureffekt in Höhe von 506 Mio. Euro. Der Nachtrag sieht deswegen im Kernhaushalt eine Neuverschuldung in dieser Höhe vor. Zum Ausgleich der Steuermindereinnahmen, die weder der Pandemie noch der Konjunktur zuzuordnen sind, sieht der Regierungsentwurf für den Nachtrag eine globale Minderausgabe vor, die voraussichtlich zum größten Teil durch Zinsminderausgaben dargestellt werden kann. Infolgedessen vermindert sich das Haushaltsvolumen gegenüber dem geltenden Haushaltsplan um 37 Mio. Euro.

Die im Nachtrag für das Sondervermögen „Pandemie“ enthaltenen Ansätze beziehen sich nur auf das Jahr 2020. Die Jahre 2021 und 2022 werden in den Wirtschaftsplan des Doppelhaushalts 2021 und 2022 aufgenommen. Der Nachtragshaushalt bietet mit dem Sondervermögen Pandemie eine gewisse Flexibilität im Haushaltsvollzug, um auf aktuelle Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Dabei soll im Vollzug eine ständige Berichterstattung an das Parlament erfolgen. Sollten sich die Rahmenbedingungen in größerem Umfang verändern, könnten diese noch bis zur Verabschiedung des Nachtrags im Landtag berücksichtigt werden. Soweit im weiteren Verlauf des Jahres zusätzlicher Änderungsbedarf entstünde, könnte dieser in einem zweiten Nachtrag verarbeitet und zeitlich an die Verabschiedung des Doppelhaushalts 2021/2022 angedockt werden. Der Nachtrag enthält haushaltsrechtliche Ermächtigungen, die teilweise im Nachgang konkretisiert werden müssen. Dies gilt insbesondere für den kommunalen Schutzschirm.

 

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