Die Landesregierung stellt im Zeitraum 2020-2022 Finanzmittel zur Existenzsicherung in den verschiedenen betroffenen Bereichen in Höhe von insgesamt 745 Mio. Euro bereit. Davon entfallen rund 350 Mio. Euro auf das Jahr 2020. Hinzu kommen die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Hilfen, die bis zum Jahr 2022 ein Volumen in einer Größenordnung von 480 Mio. Euro erreichen könnten. In besonderer Weise sind die saarländischen Kommunen von der aktuellen Krise betroffen. Nachdem sie sich mit erheblicher Unterstützung durch das Land im Rahmen des Saarlandpakts auf einem guten Kurs aus der finanziellen Schieflage befanden, bedroht die aktuelle Krise den Erfolg des von Land und Kommunen gemeinsam eingeschlagenen Wegs.

Damit sie auch weiterhin finanziell handlungsfähig sein können, spannt die Landesregierung einen umfassenden kommunalen Schutzschirm. Er sieht vor, dass das Land die Steuermindereinnahmen bei der Gewerbesteuer und auch bei der Einkommensteuer für die Jahre 2020-2022 zur Hälfte ausgleichen wird. Hinzu kommen die Stabilisierung des Kommunalen Finanzausgleichs auf dem Niveau des Jahres 2020 laut Haushaltsplan sowie ein Teilausgleich bei den Kosten der Unterkunft und der Heizung.

Peter Strobel – Minister für Finanzen und Europa und Minister der Justiz des Saarlandes

„Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Kommunen und der Saarlandpakt Opfer der Corona-Krise werden. Wir haben alle gemeinsam schon viel erreicht und dürfen dies nun nicht verspielen. Deshalb ist es uns wichtig, dass wir als Land den Kommunen helfen und ihnen mit verschiedenen Maßnahmen wichtige Handlungsmöglichkeiten bieten“, sagte Finanzminister Peter Strobel mit Blick auf den Rettungsschirm. Zusätzlich wird die Landesregierung die Digitalisierung der Kommunalverwaltung finanziell unterstützen. Hinzu kommen die Unterstützungsmaßnahmen für den ÖPNV sowie für die Kindertageseinrichtungen in den Kommunen.

Im Zeitraum 2020-2022 erreichen die verschiedenen Hilfsmaßnahmen des Landes und des Bundes für die saarländischen Kommunen in der Summe einen Betrag von rund 640 Mio. Euro. Darin enthalten sind nach den Plänen der Bundesregierung die Hilfen des Bundes für die hälftige Kompensation der Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 und die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung von derzeit 50 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Im Zeitraum 2020-2022 kann dies für die Kommunen im Saarland eine Entlastung in Höhe von rund 200 Mio. Euro ergeben.

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