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Bild: Maskmedicare

Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises versendet aktuell keine Genesenennachweise mehr.

Als genesen gelten gemäß der Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Daher muss das PCR-Testergebnis gut aufgehoben werden. Das Testergebnis ist somit der eigentliche Genesenennachweis.

Bei Vorlage eines positiven PCR-Testergebnisses stellen Apotheken einen digitalen Genesenennachweis aus.

Die folgenden Dokumente können dafür genutzt werden:

PCR-Befund eines Labors, PCR-Befund einer Ärztin/eines Arztes, PCR-Befund einer Teststelle bzw. eines Testzentrums, ärztliches Attest (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält), die Absonderungsbescheinigung (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthält) sowie weitere Bescheinigungen von Behörden (sofern diese Angaben zu Testart (PCR) und Testdatum enthalten).

Wer einen positiven PCR-Test hat, bekommt aktuell auch ohne vorherige Kontaktaufnahme eine Bescheinigung über das positive Testergebnis vom Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises. Die Zustellung erfolgt mit der Post. Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Fallzahlen wird um Geduld gebeten.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass ein positiver Antikörpernachweis oder ein positiver Antigen-Schnelltest derzeit nicht als Nachweis für den Status „genesen“ im Sinne der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung des Bundes gelten.

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