Verfallene Fassaden, marode Stromleitungen, kalte Wohnungen: Sogenannte Schrottimmobilien sind im Saarland längst kein Randthema mehr. Die CDU-Landtagsfraktion will den Kommunen nun schärfere Werkzeuge gegen verantwortungslose Vermieter an die Hand geben. Am Mittwoch nahm ihr Gesetzentwurf im Landtag eine erste Hürde.
Bei der ersten Lesung passierte der Entwurf das Parlament – die SPD enthielt sich, das Vorhaben geht damit in die weiteren Beratungen. Für die Christdemokraten ist das ein Etappensieg, der aber nur dann etwas wert ist, wenn ihm konkrete Wirkung folgt. Ausdrücklich verweisen sie auf die jüngsten behördenübergreifenden Kontrollen in Völklingen, die aus ihrer Sicht den Handlungsdruck belegen.
„Die Kontrollen in Völklingen zeigen, wie dringend wir gegen unzumutbare Wohnverhältnisse und verantwortungslose Vermieter vorgehen müssen“, erklärte Anja Wagner-Scheid, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der CDU. Mit der ersten Lesung sei ein wichtiger parlamentarischer Schritt getan, nun gehe es darum, wirksame Lösungen tatsächlich umzusetzen.
Wagner-Scheid zieht dabei eine klare Trennlinie. Eigentümer, die ihren Pflichten nachkämen, verdienten Verlässlichkeit. Wer dagegen Gebäude verkommen lasse und die Folgen auf Bewohner und Allgemeinheit abwälze, müsse mit einem konsequent handelnden Staat rechnen. Entscheidend sei, was nach den Kontrollen geschehe: ob Mängel beseitigt, Gefahren abgestellt und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen würden. An die SPD richtete sie die Aufforderung, die Gelegenheit zur Weiterentwicklung der rechtlichen Instrumente gemeinsam zu nutzen.
Deutlich persönlicher argumentierte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alwin Theobald. „Hinter jeder Wohnungstür leben Menschen“, betonte er. Sichere Stromleitungen, eine funktionierende Heizung und menschenwürdige Wohnverhältnisse dürften nicht davon abhängen, ob ein Vermieter seiner Verantwortung freiwillig nachkomme. Viele Bewohner solcher Häuser seien selbst Opfer der Missstände und bräuchten einen Staat, der ihre Rechte wirksam schütze.
Theobald mahnte zugleich, dass es nicht allein um gesetzliche Befugnisse gehe. Die Kommunen müssten personell, fachlich und finanziell in der Lage sein, diese auch anzuwenden. Gerade kleinere Städte und Gemeinden dürften mit Problemimmobilien nicht alleingelassen werden. Schon ein einzelnes verwahrlostes Gebäude könne eine ganze Nachbarschaft belasten und eine Verwaltung überfordern.
Für die CDU-Fraktion steht am Ende ein grundsätzlicher Anspruch. Mit verwahrlosten Häusern dürfe sich kein gutes Geschäft machen lassen – weder auf Kosten der Mieter noch der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit. Nach der ersten Lesung erwarte man nun eine konstruktive Beratung darüber, wie sich Bewohner besser schützen und Kommunen handlungsfähiger machen ließen.





















