Die abschließende Entscheidung über das saarländische Bevölkerungsschutzgesetz verschiebt sich. Statt das Vorhaben am Mittwochabend endgültig zu verabschieden, muss sich der Landtag erst im November-Plenum erneut damit befassen. Verantwortlich dafür ist die CDU-Fraktion, die mit einem Antrag auf eine dritte Lesung die schnelle Verabschiedung gestoppt hat.
In zweiter Lesung passierte das Gesetz die Volksvertretung am 28. Oktober zwar mit den Stimmen von SPD und AfD. Die CDU votierte dagegen und zog zugleich den entscheidenden parlamentarischen Hebel: Durch ihren Antrag auf eine weitere Beratung fällt die Schlussabstimmung nun erst am 19. November. Bis dahin will die Fraktion einen eigenen Änderungsantrag auf den Tisch legen.
Dieser soll Punkte aufnehmen, die während der parlamentarischen Anhörung von Fachleuten vorgetragen wurden. Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin Anja Wagner-Scheid ist genau das der Kern der Auseinandersetzung. Sie wirft der SPD vor, über die Expertise aus der Anhörung hinweggehen zu wollen.
„Wer die Menschen im Saarland wirksam schützen will, muss den Sachverstand aus der Anhörung ernst nehmen“, erklärte Wagner-Scheid. Die SPD habe das Gesetz unmittelbar nach dem Ende der Anhörung durchs Parlament bringen wollen, ohne die vorgebrachten Hinweise angemessen zu berücksichtigen. „Das machen wir nicht mit. Eine Anhörung darf keine bloße Pflichtübung sein, nach der es einfach weitergeht wie vorher.“
Die Grundlage für das Vorgehen ihrer Fraktion sieht die Innenpolitikerin fest verankert. Die Geschäftsordnung räume der Opposition das Recht auf eine dritte Lesung ausdrücklich ein, betonte sie. Ihre Fraktion nutze dieses Instrument, um die aus ihrer Sicht notwendige Beratung sicherzustellen. „Wenn die SPD dafür nicht freiwillig die Zeit einräumt, müssen wir sie eben auf diesem Weg dazu bringen.“
Bis zur Schlussabstimmung will die CDU ihre Vorschläge konkret ausarbeiten. Von der SPD erwartet Wagner-Scheid, dass sich diese ernsthaft mit den Anregungen aus der Anhörung und den eigenen Änderungswünschen der Union befasst. Ihr Anspruch sei ein Gesetz, das den Anforderungen der Praxis standhalte. „Bevölkerungsschutz ist zu wichtig, um ein Gesetz im Eilverfahren durchzudrücken“, so die Abgeordnete.




















