Symbolbild
Anzeige

Das Saarland muss tief in die Tasche greifen, um verfassungsgemäße Beamtenbezüge zu sichern. Rund 215 Millionen Euro stehen allein für Nachzahlungen bei Besoldung und Versorgung im Raum – die Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten amtsangemessenen Alimentation. Am Mittwoch brachte die Landesregierung den entsprechenden Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2026/2027 in den Landtag ein.

Die Nachzahlungen betreffen die Jahre 2023 bis 2026. Der größere Brocken von 166,5 Millionen Euro soll noch in diesem Jahr fließen, weitere rund 49 Millionen Euro folgen 2027. Hinzu kommen dauerhafte Mehrkosten von jährlich etwa 67 Millionen Euro ab 2027. Unter dem Strich schlagen die zusätzlichen Belastungen im Doppelhaushalt mit rund 282 Millionen Euro zu Buche.

Anzeige

Um diese Summen zu stemmen, greift das Land auf mehrere Quellen zurück. Aus der Versorgungsausgleichsrücklage kommen 91,3 Millionen Euro, aus dem Sondervermögen Zukunftsinitiative weitere 45,1 Millionen Euro, dazu neun Millionen Euro aus der ex-ante-Rücklage. Auch die im Rahmen der Schuldenbremse zulässige Kreditaufnahme wird genutzt. Entsprechend klettert die Nettokreditaufnahme deutlich: 2026 steigt sie um rund 164 Millionen Euro auf 153 Millionen Euro, 2027 um etwa 120 Millionen Euro auf 195 Millionen Euro.

Parallel drückt die jüngste Steuerschätzung auf die Stimmung. Zwar haben sich die Einnahmeerwartungen für 2027 und die Folgejahre gegenüber der Mai-Prognose leicht verbessert. Doch im Vergleich mit den ursprünglich beschlossenen Haushaltsansätzen muss das Land mit spürbaren Rückschlägen rechnen: rund 120 Millionen Euro weniger im Jahr 2026 und 24 Millionen Euro weniger 2027. Diese Mindereinnahmen werden über eine Ergänzungsvorlage in den Entwurf des Nachtragshaushalts eingearbeitet und dem Landtag nachgereicht.

Anzeige

Trotz der angespannten Lage packt der Nachtrag weitere Anpassungen an. Für kommunale Investitionen werden 13,5 Millionen Euro von 2028 auf 2027 vorgezogen. Beim Kita- und Hochschulbau schafft das Land die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um zusätzliche Bundesmittel einsetzen zu können. Auch die Mittelplanung des Transformationsfonds wird aktualisiert – allein der Innovationsbereich wird durch Umschichtungen innerhalb des Fonds um rund 60 Millionen Euro gestärkt.

Seinen investiven Kurs will das Saarland dabei nicht aufgeben. Die Investitionsquote im Kernhaushalt bleibt 2026 bei 9,8 Prozent und 2027 bei 9,3 Prozent. In der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2028 bis 2030 liegt sie sogar bei zehn Prozent oder darüber.

Finanzminister Jakob von Weizsäcker verteidigte das Vorgehen: „Mit dem Nachtragshaushalt erfüllen wir unsere verfassungsrechtlichen Verpflichtungen – trotz erheblicher finanzieller Herausforderungen. Für solche Eventualitäten haben wir in den vergangenen Jahren vorgesorgt.“ Zugleich mahnte er zur Vorsicht: Die Haushalte müssten auch künftig tragfähig bleiben und mit unerwarteten Entwicklungen umgehen können. „Deshalb setzen wir unseren Modernisierungskurs fort: mit gezielten Investitionen, mehr Digitalisierung und einer effizienteren Verwaltung. So sichern wir die finanzielle Handlungsfähigkeit unseres Landes auch für kommende Generationen.“

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein