pile of blister packs of colorful medicine tablets
Symbolbild Foto: Volodymyr Hryshchenko
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Die Reform der Notfallversorgung ist beschlossene Sache – und bringt an zwei Stellen Erleichterung für die Arzneimittelversorgung, die im Gesetzgebungsverfahren zwischenzeitlich auf der Kippe stand. Der Bundestag verabschiedete das Vorhaben an diesem Mittwoch in zweiter und dritter Lesung. Für die Branche steht fest: Ein drohender Rückschritt bei der Krebstherapie konnte abgewendet werden.

Im Kern geht es um die sogenannten Zytostatika, also die Wirkstoffe, die in der Behandlung von Krebs eingesetzt werden. Zeitweise sah der Entwurf vor, für diese Medikamente erneut Ausschreibungen zuzulassen. Ein Modell, das der Gesetzgeber bereits 2017 verworfen hatte, nachdem sich die Versorgungslage spürbar verschlechtert hatte. Erst zu Beginn dieser Woche strich der Gesundheitsausschuss die entsprechende Passage wieder aus dem Text.

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Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, bewertet diese Entscheidung als Erfolg der Sachlichkeit. „Es ist gut, dass die Vernunft gesiegt hat“, sagt sie. Die möglichen Einsparungen durch Ausschreibungen wären gering gewesen – im Gegenzug hätte man eine erhebliche Gefährdung der Versorgungssicherheit in Kauf genommen.

Der Grund für diese Skepsis liegt in der Natur der Präparate selbst. Krebsmedikamente werden nicht in Serie produziert, sondern individuell für jeden einzelnen Patienten zusammengestellt. Diese hochkomplexe Zubereitung, so Brakmann, habe sich schlicht als ungeeignet für das Prinzip der Ausschreibung erwiesen. Aus eben diesem Grund habe man vor Jahren die Reißleine gezogen.

Neben der Krebsversorgung enthält das Gesetz eine zweite Korrektur, die vor allem Patientinnen und Patienten zugutekommt, die auf Medizinalcannabis angewiesen sind. Angepasst wurde eine Regelung aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Künftig gilt: Zugelassene Fertigarzneimittel aus Cannabis haben nur in ihrer jeweils zugelassenen Indikation Vorrang gegenüber den Extrakten.

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Damit bleibt der Spielraum für die Behandlung erhalten. Die Neuregelung trägt dem Interesse der Betroffenen an einer bestmöglichen Therapie ebenso Rechnung wie der Freiheit der behandelnden Ärzteschaft, über das passende Mittel zu entscheiden. Für Brakmann ist dieser Punkt ein ermutigendes Signal. Die Korrektur bei den Fertigarzneimitteln rücke den Patientennutzen stärker in den Vordergrund und sichere zugleich die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte.

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