Die Reform der Notfallversorgung ist beschlossen – doch für die saarländischen Grünen beginnt die eigentliche Arbeit erst jetzt. Nach dem Votum des Bundestags am 15. Oktober richten Jeanne Dillschneider, grüne Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende, sowie Lisa Becker, Landtagskandidatin im Wahlkreis Neunkirchen, einen deutlichen Appell an die Landesregierung: Die Verbesserungen müssten rasch bei den Menschen vor Ort ankommen.
Dillschneider sieht in dem Gesetz eine klare Handschrift ihrer Partei. Vorbereitet worden sei die Reform noch in der Ampel-Koalition, nach deren Ende hätten die Grünen das Thema mit einem eigenen Entwurf zurück auf die Tagesordnung gebracht. „Wesentliche Vorschläge haben wir bereits vor einem Jahr eingebracht. Hier wurde viel Zeit verloren“, kritisiert sie. Umso wichtiger sei nun eine zügige Umsetzung, von der Patienten wie Beschäftigte gleichermaßen profitieren sollten.
Im Kern geht es darum, Hilfesuchende schneller zur passenden Versorgung zu lotsen. Nicht jede akute Erkrankung müsse zwangsläufig in der Notaufnahme enden, betont Dillschneider. Eine Behandlung zu Hause, im Pflegeheim oder per Telemedizin könne in vielen Fällen die bessere Lösung sein – und erspare Betroffenen belastende Wege. Eine engere Verzahnung der Rufnummern 112 und 116117 soll dabei helfen, Anrufende gezielt weiterzuvermitteln und so Rettungskräfte wie Notaufnahmen zu entlasten.
Entscheidend bleibt für die Grünen jedoch, was aus dem Gesetz im Saarland konkret wird. „Ein Gesetz allein verbessert noch keinen Rettungseinsatz“, stellt Becker klar. Sie fordert von der Landesregierung verbindliche Zeitpläne, eine Anpassung des Rettungsdienstgesetzes und verlässliche Strukturen, die gemeinsam mit Kommunen, Krankenhäusern, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Rettungsdiensten aufgebaut werden. Das Ziel: eine erreichbare, passgenaue Hilfe in allen Landesteilen.
Einen offenen Kritikpunkt sieht Becker allerdings bei der Finanzierung. Während die Reform die Notaufnahmen entlasten solle, setze das bereits verabschiedete GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz die ambulante Versorgung im Saarland unter Druck. Hinzu kämen erwartete Mehrkosten in Millionenhöhe für den Rettungsdienst, die ab 2027 zusätzlich auf den kommunalen Haushalten lasteten.
Genau hier liegt für Becker ein Widerspruch. Wenn Arzttermine fehlten, würden mehr Menschen auf Notfallbehandlungen angewiesen sein. „Um stationäre Behandlungen zu reduzieren, bräuchte es daher dringend eine finanzielle Stärkung der ambulanten Versorgung, keine weitere Schwächung“, mahnt sie abschließend.



















