gray vehicle being fixed inside factory using robot machines
Symbolbild - Foto: Lenny Kuhne
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Bei der Sitzung des Bundesrates am Freitag, 27. September 2024, hat das Saarland in einer Initiative die Sicherung von Arbeitsplätzen und Investitionen in der Automobilindustrie gefordert. Darüber hinaus hat sich das Land einem Antrag für eine gerechtere Pflegeversicherung angeschlossen.

Verschärfter globaler Wettbewerb, neue Herausforderungen bei den Lieferketten, Einbruch der Nachfrage nach Elektroautos mit direkten Folgen für Zulieferer, auch im Saarland: Die Automobilindustrie steckt aktuell in der größten Transformationsphase ihrer Geschichte. Vor diesem Hintergrund fordert das Saarland mit einer Initiative, der sich auch Niedersachsen angeschlossen hat, die Wiedereinführung der E-Auto-Prämie oder eines gleichgelagerten Förderinstrumentes unter besonderer Berücksichtigung sozialer sowie klimaschutztechnischer Aspekte. Darüber hinaus drängt die Entschließung des Saarlandes auch auf einen massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur – denn nur mit flächendeckenden Ladestationen käme die E-Mobilität als echte Option für die Menschen in Frage.

„Um die Autoindustrie zukunftssicher zu machen, braucht es eine massive Kraftanstrengung. Ohne neue Kaufanreize, attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen, sowie ausreichende Fördermittel riskiert Deutschland das Verfehlen seiner industrie-, verkehrs- und klimapolitischen Ziele. Wir brauchen ein beschleunigtes und beständiges Hochlaufen der E-Mobilität. Dazu müssen wir die erforderlichen wirtschaftspolitischen Impulse setzen, um die Industrie auf ihrem Entwicklungspfad zu stärken“, machte Wirtschaftsminister Jürgen Barke deutlich, der die saarländische Initiative im Plenum vorstellte. Sie wurde zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse überwiesen.

Die erste Sitzung des Bundesrates nach der parlamentarischen Sommerpause hatte einige weitere saarländische Akzente. So leitete die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger kurzzeitig die Sitzung in ihrer Funktion als stellvertretende Bundesratspräsidentin. Am 18. Oktober wird Rehlinger zur Bundesratspräsidentin gewählt. Unter dem Motto „Zukunft durch Wandel“ übernimmt das Saarland am 1. November 2024 für ein Jahr turnusgemäß die Bundesratspräsidentschaft.

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Die Sitzung hatte mit 89 Punkten eine umfangreiche Tagesordnung – darunter auch der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Die inhaltlichen Schwerpunkte des neuen Gesetzes mit Blick auf die bedarfsgerechten Angebote, die weitere Stärkung der Kita-Leitungen, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte oder auch die sprachliche Bildung von Kindern entsprechen den bisherigen Schwerpunkten des Saarlandes. Allerdings sieht weder der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt noch der vorliegende Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums eine Verstetigung, Anpassung oder gar Dynamisierung der zur Finanzierung des Kita-Qualitätsgesetz veranschlagten Bundesmittel vor. Die für das Saarland relevanteste Änderung betrifft die Nutzung der Mittel für die Beitragsfreiheit – ein aus saarländischer Sicht wichtiger Beitrag, um allen Kindern einen Zugang zu früher Bildung zu eröffnen. Die Haltung des Saarlandes, Eltern auch weiterhin finanziell zu unterstützen und damit allen Kindern Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen, hat sich durchgesetzt.

Das Saarland hat sich außerdem einem Antrag Mecklenburg-Vorpommerns zu einer nachhaltigen und generationengerechten Reform der Pflegeversicherung angeschlossen. Dieser fordert die Bundesregierung zu einer zeitnahen Reform der Pflegeversicherung auf – noch in der laufenden Legislaturperiode solle dazu ein Gesetzentwurf für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung vorgelegt werden. Das Ziel: die finanzielle Belastung der Beitragszahlerinnen und –zahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Nicht zuletzt stand auch die erste Lesung eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung auf der Tagesordnung, zu dem das Saarland einen wichtigen Änderungsantrag beigesteuert hatte. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Notaufnahmen der Krankenhäuser, die Rettungsdienste und den vertragsärztlichen Notdienst besser aufeinander abzustimmen. Dazu sollen die bundesweit einheitliche Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung und die Rufnummer 112 der Rettungsleitstellen digital vernetzt werden. So könne künftig besser gesteuert und koordiniert werden, wer welche Hilfe benötigt. Darüber hinaus sollen die kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, rund um die Uhr eine notdienstliche Versorgung sicherzustellen – auch telemedizinisch. Vorgesehen sind flächendeckende sogenannte „Integrierte Notfallzentren“ (INZ), bestehend aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer Notdienstpraxis und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle, die Hilfesuchende zuweist. Zudem soll es künftig „Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche“ (KINZ) geben. Ein vom Saarland eingebrachter und mit breiter Mehrheit im Fachausschuss angenommener Änderungsantrag sieht vor, dass bei der Evaluierung die tatsächlichen Inanspruchnahmen der Notaufnahmen der Krankenhäuser zu berücksichtigen sind, die keine INZ oder KINZ haben und daher weiter als Erstanlaufstelle fungieren werden. Dies ist wichtig für eine sinnvolle Patientensteuerung.

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