a black and white photo of a man working on a wall
Symbolbild - Foto: Jimmy Nilsson Masth
Anzeige

Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 seine Position zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz festgezurrt – dem politisch heiklen Nachfolger jenes Heizungsgesetzes, das in den vergangenen Jahren die Republik gespalten hatte. In ihrer Stellungnahme fordern die Länder spürbare Korrekturen am Entwurf der Bundesregierung. Im Kern geht es ihnen darum, die Klimaziele realistisch zu halten, ohne Wohnungsunternehmen und Mieter zu überfordern.

Ein zentrales Anliegen der Länderkammer ist die Flexibilisierung für große Bestandshalter. Wohnungsbaugenossenschaften und vergleichbare Akteure sollen ihre Klimapflichten künftig nicht mehr starr Gebäude für Gebäude erfüllen müssen. Stattdessen, so der Vorschlag, soll der gesamte Wohnungsbestand als Flotte betrachtet werden, deren Emissionen in der Summe bis 2045 auf null sinken müssen. Damit ließe sich das nationale Klimaziel nach Auffassung der Länder pragmatischer erreichen.

Anzeige

Gleichzeitig pochen die Länder auf mehr eigenen Gestaltungsspielraum. Mehrere Bundesländer haben sich verpflichtet, Klimaneutralität schon vor 2045 zu erreichen. Die im Entwurf vorgesehene Öffnungsklausel reicht ihnen dafür nicht aus. Sie soll so umformuliert werden, dass Länder eigene Vorschriften erlassen dürfen, die inhaltlich an das bisherige Heizungsgesetz anknüpfen – ein politisch brisanter Punkt, der die Debatte um den richtigen Klimakurs neu entfachen dürfte.

Auch bei provisorischen Bauten dringt der Bundesrat auf Entlastung. Erleichterungen für Interimsbauten, die bislang vor allem als Flüchtlingsunterkünfte dienen, sollen verlängert werden. Länder sollen zudem die Möglichkeit erhalten, allgemeine Befreiungen für ganze Gruppen gleichartiger Vorhaben auszusprechen, statt jeden Einzelfall prüfen zu müssen. Kleinere Bauten wie Schulersatzgebäude sollen künftig zehn statt nur fünf Jahre genutzt werden dürfen. Hinzu kommt eine Forderung, die vor allem sozialpolitisch Gewicht hat: Mieter in schlecht gedämmten Gebäuden sollen bei der Aufteilung der Kohlendioxidkosten besser geschützt werden.

Anzeige

Der Bundesregierung selbst geht es mit dem Vorhaben um eine grundlegende Neujustierung. Die Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, soll ebenso fallen wie Betriebsverbote für bestimmte Anlagen. Hauseigentümer hätten dann wieder die freie Wahl zwischen Wärmepumpe, Hybridmodell, Pelletheizung und sogar Gas- oder Ölheizung. Der Klimaschutz soll stattdessen über andere Hebel gesichert werden.

Einer dieser Hebel ist die sogenannte Bio-Treppe. Ab 2029 müssen Heizstoffen zehn Prozent biogene Anteile wie grüner Wasserstoff beigemischt werden, ab 2030 sind es 15 Prozent, ab 2035 dann 30 Prozent und ab 2040 schließlich 60 Prozent. Parallel dazu greift ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizöl-Quote für Lieferanten, die mit einem Prozent startet. So sollen Anreize entstehen, ohne den Markt durch Verbote zu lenken.

Neu geregelt wird auch die Lastenverteilung in Mietverhältnissen. Während Mieter bisher meist allein für die Folgekosten fossiler Brennstoffe aufkamen, sollen Vermieter ab 2028 die Hälfte der Netzentgelte und Kohlendioxidkosten bei neu eingebauten Gasheizungen tragen. Ab 2029 weitet sich diese Aufteilung auf den Preisbestandteil biogener Brennstoffe aus, allerdings begrenzt auf die ersten drei Stufen der Bio-Treppe.

Anzeige

Wie es weitergeht, ist klar geregelt: Zunächst kann sich die Bundesregierung zu den Vorschlägen der Länder positionieren, anschließend berät der Bundestag. Verabschiedet er das Gesetz, landet es erneut im Bundesrat. Dann entscheidet sich, ob die Länder es passieren lassen oder den Vermittlungsausschuss anrufen – und damit eine neue Runde im langen Streit um das Heizen der Zukunft eröffnen.

💬 Was meinst du dazu?Dein Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein