Ein festes Enddatum für fossiles Gas im Wärmesektor steht nun fest: Mit dem Jahr 2045 setzt die Bundesregierung in ihren frisch vorgelegten Eckpunkten zur Grüngasquote eine klare Marke. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erkennt in dem Papier ein brauchbares Fundament, mahnt aber zugleich erheblichen Nachbesserungsbedarf an.
„Wir begrüßen, dass jetzt die Eckpunkte zur Grüngasquote vorliegen und mit dem Jahr 2045 ein klares Ziel für das Ende der fossilen Gasversorgung im Wärmebereich gesetzt ist“, erklärt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Entscheidend sei jedoch die konkrete Ausgestaltung. Ihre zentrale Sorge: Werde nicht ausschließlich auf tatsächlich grüne Gase abgestellt, bleibe Klimaneutralität selbst bei einer Quote von 100 Prozent reine Theorie.
Der Zeitplan sieht einen gestaffelten Hochlauf vor. Ab 2028 soll die Quote schrittweise greifen, in einstelligen Prozentschritten zunächst auf 50 Prozent bis zum Jahr 2040. Danach beschleunigt sich das Tempo: Jährlich kommen zehn Prozentpunkte hinzu, bis 2045 schließlich die volle Grüngasversorgung erreicht sein soll. Anrechenbar sind dabei alle erneuerbaren und kohlenstoffarmen Brennstoffe, die den europäischen Vorgaben nach RED III sowie der Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktrichtlinie entsprechen.
Genau an dieser Stelle setzt die Kritik des Verbandes an. Um den größten Nutzen für Emissionsminderung und heimische Wertschöpfung zu erzielen, dürfe die Quote nach Ansicht des BEE allein mit erneuerbaren Gasen erfüllt werden. Heinen-Esser plädiert zudem für einen gezielten Einsatz von Wasserstoff: Wegen der vergleichsweise hohen Kosten solle dieser vorrangig dort zum Zug kommen, wo es keine geeigneten Alternativen gebe. Quotenhöhe und Bilanzierung müssten so angelegt sein, dass Biomethan und grüner Wasserstoff gleichermaßen angereizt werden.
Besonders deutlich wird die Verbandschefin beim Thema Zertifikatehandel. Die Quotenerfüllung soll handelbar sein, doch hier zieht sie eine klare Lehre aus der Vergangenheit. „Gerade bei den handelbaren Zertifikaten muss aus den Erfahrungen mit der Treibhausgas-Minderungsquote gelernt werden“, so Heinen-Esser. Anrechenbar dürften nur Zertifikate sein, die auf nachvollziehbaren Lieferbeziehungen beruhen. Der Handel mit gefälschten Papieren oder bereits im Ausland geförderten Mengen müsse konsequent unterbunden werden.
Flexibilität findet beim Verband durchaus Zustimmung. Die Eckpunkte erlauben, eine Übererfüllung in das Folgejahr zu übertragen, das sogenannte Banking. Umgekehrt lässt sich eine Untererfüllung später nachholen, bekannt als Borrowing. Damit die Lenkungswirkung der Quote nicht verwässert, fordert der BEE allerdings einen festen Korridor, der solche Abweichungen begrenzt.
Offen bleiben nach Einschätzung des Verbandes noch zentrale Fragen. Verbindliche Vorgaben zu Importkriterien für grüne Gase, zur Höhe von Strafzahlungen bei verfehlter Quote, zu Obergrenzen für Banking und Borrowing sowie zum Zusammenspiel mit anderen Instrumenten fehlen bislang. „Die Eckpunkte schaffen ein Grundgerüst, auf dem eine gesetzliche Regelung aufbauen kann“, fasst Heinen-Esser zusammen. Für den eigentlichen Gesetzentwurf müssten jedoch an vielen Stellen und in enger Abstimmung mit der Branche noch Konkretisierungen folgen.




















