Symbolbild

Bund und Länder haben vereinbart, die gelten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar zu verlängern. Sorge bereiten Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Daher soll ein beschleunigter Rückgang der Infektionszahlen erreicht werden.

Der Beschluss im Wortlaut (PDF)

Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten weiterhin fort. Damit werden die bestehenden Maßnahmen auch, zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021, verlängert. Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden. Die beschlossenen weitergehenden Maßnahmen werden entsprechend auf Länderebene durch eine Anpassung der Verordnung geändert werden.

Bei den Verhandlung wurde auch eine “Motivations-Karotte” vereinbart: Eine Arbeitsgruppe wird beauftragt, bis zum nächsten Gespräch zwischen Bund und Ländern ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten. Ein wichtiges Zeichen insbesondere für den lokalen Einzelhandel und Dienstleister, die durch die bisherigen Maßnahmen aktuell nicht ihrer Arbeit nachgehen können und unter den wirtschaftlichen Folgen massiv leiden. Am Richtwert einer 7-Tage-Inzidenz als Vorgabe zur Lockerung der Maßnahmen wurde unterdessen nicht gerüttelt. Dieses Ziel soll nun bis Mitte Februar erreicht werden. Zur wirtschaftlichen Unterstützung der Unternehmen und Beschäftigen wird die Überbrückungshilfe III verbessert, Abschreibungen auf nicht verkäufliche Saisonware bei den Fixkosten berücksichtigt. Auch die Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Selbstständige sollen deutliche angehoben werden. Die jeweiligen Abschlagszahlungen werden vom Bund vorgenommen und sollen im Februar erfolgen. Die Länder sind dann für die Umsetzung der regulären Auszahlungen verantwortlich, die für März vorgesehen sind.

Mehr Homeoffice ermöglichen

Zusätzlich wurde vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogannannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2). Um auch im beruflichen Kontext die erforderliche  Kontaktreduzierung zu erreichen, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.

Schulen bleiben geschlossen

Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Hintergrund dieser “unglaublichen Einschränkungen” für betroffene Kinder und Eltern, so Kanzlerin Merkel, seien “ernst zu nehmende Hinweise”, dass das mutierte Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei.

Verschärfung der Pandemie verhindern

Bund und Länder äußern ihre Sorge über Hinweise, dass die in Großbritannien aufgetretene Virusmutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist. Die Mutation sei auch in Deutschland nachgewiesen worden, eine Verbreitung könnte eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten. Daher sei zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich. Ziel ist es, den bereits zu beobachtenden Rückgang des Infektionsgeschehens zu beschleunigen. Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an.” Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen, aber das Vorsorgeprinzip hat für uns Vorrang, und dem müssen wir jetzt auch Rechnung tragen, und dem haben wir heute auch Rechnung getragen”, erklärte Kanzlerin Merkel zu den Beschlüssen.

Coronavirus: Die Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche vom 19. Januar 2021

 

 

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