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Diese Absicht wird dadurch weiter bekräftigt, dass die Kreisverwaltung nicht einfach den Ausgang des Rechtsstreits abgewartet hat, sondern in der Zwischenzeit weiter im Dialog mit dem Eigentümer und dem Landesdenkmalamt nach Lösungen gesucht hat.

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Das Landesdenkmalamt hat nun seinerseits aufgrund der gemeinsamen Gespräche in Bezug auf die denkmalschutzrechtlichen Aspekte zwischenzeitlich Alternativen aufgezeigt, die eine denkmalgerechte Sanierung des Herrenhauses als umsetzbar erscheinen lassen; das bedeutet einen partiellen Wiederaufbau unter Beibehaltung der historisch überkommenen Kubatur. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen der Befundermittlung überprüft, was an nicht mehr intakter Bausubstanz abgetragen wird und was an Originalsubstanz erhalten werden kann. Ganz im Sinne der modernen Denkmalpflege, wie sie mit dem Wiederaufbau der Alten Pinakothek in München durch Hans Döllgast in den 1950er Jahren eingeleitet worden ist, wird sich dann die neue Bausubstanz als zeitgenössischer Eingriff zu erkennen geben.

Das Vorgehen des Landrats hat damit letzten Endes Erfolg gehabt. „Aus so einer ursprünglich verfahrenen Situation kommt man nur heraus, wenn man sachlich-konstruktiv miteinander redet. Dazu gehört auch, sich nicht durch Gerüchte, Unterstellungen und sonstige Dinge, die da in die Welt gesetzt werden, beeinflussen zu lassen.Ich finde es sehr schade, dass man einerseits von einem Eigentümer erwartet, ja fordert, dass er enorme finanzielle Aufwendungen tätigt, um ein historisches Ensemble zu erhalten, ihm aber andererseits jedwedes Entgegenkommen verweigert, obwohl dies sehr wohl möglich gewesen wäre“, so Landrat Gallo.

Gerade vor diesem Hintergrund habe er großen Respekt vor dem Eigentümer, der sich auf diesen sachlichen Dialog eingelassen hat und der sich durch die ihm gegenüber demonstrierte Ablehnungshaltung handelnder Akteure vor Ort, so wie es jetzt aussieht, nicht davon abhalten lässt, das Herrenhaus zu erhalten, was er nicht müsste. Wenn, dann sei er der Retter des Kirchheimer Hofs, sonst niemand.

Es ist jetzt Sache des Eigentümers, in den laufenden Verfahren die weiter notwendigen Schritte zu veranlassen.

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