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Die Zusammenarbeit mit dem Unternehmer war, so der Saarpfalz-Kreis, von Anfang vertrauensvoll, verbindlich und auch konstruktiv. Die Ernsthaftigkeit der Bemühungen von Herrn Schmitt stand außer Zweifel, im Gegenteil, er belegte diese stets durch die Einhaltung getroffener Zusagen.

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Für die Historie ist wichtig zu wissen, dass zu Beginn des Ganzen die Restaurierung des Herrenhauses an den damaligen denkmalschutzrechtlichen Auflagen, die einen enormen finanziellen Aufwand bedeutet hätten, zu scheitern drohte. Daraus resultierte die Absicht, alternativ einen Neubau an einem anderen Standort in der Nähe des Herrenhauses zu errichten. Hierfür wurde eine Bauvoranfrage an den Saarpfalz-Kreis gestellt.

„Die Absicht des Eigentümers, mithilfe eines auf dem Gelände geplanten Gewerbebetriebs die Mittel zu erwirtschaften, die für den Erhalt des Kirchheimer Hofs notwendig würden, verstehe ich absolut, ebenso den Wunsch, sein Eigentum nutzen zu können“, so der Landrat. Schmitt beabsichtigte, auf dem Gelände eine Baumschule zu betreiben.

Bei der Bauvoranfrage für das Wohnhaus war streitig, inwieweit dieses den Zwecken des angestrebten Betriebes der Baumschule diene und das Bauvorhaben somit aufgrund der vorgesehenen Lage im Außenbereich als privilegiert angesehen werden könne. Die vorgetragenen Argumente sowie insbesondere eine schriftliche Stellungnahme der Landwirtschaftskammer hätten, so der Landrat, genügt, die Privilegierung zu bejahen.

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