Am 13.11.2015 fand seitens der Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises eine Verkehrsschau statt. Teilnehmer waren die Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises, die Polizei, das Landesamt für Straßenbau (als Straßenbaulastträger) der ADAC und die Vertreter der Stadt Bexbach.
Hierbei wurde auch das Problem beim Ausfahren aus der Niederbexbacher Straße in die Rathausstraße, vor allem im Hinblick auf den Rückstau des Verkehrs in die Niederbexbacher Straße, diskutiert.
Maßgebend für die geltende Verkehrsregelung sei der Schutz des Fußgängers, als schwächstes Glied aller Verkehrsteilnehmer und gerade ihn gilt es besonders zu schützen. Daher wurde im Rahmen der Baustellenregelung diese jetzt gültige Bodenmarkierung (schraffierte Fläche) seitens der Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises angeordnet, damit die Kraftfahrer nicht nur auf den aus Richtung Homburg kommenden Verkehr achten sondern auch den Fußgängerüberweg weiträumig im Blick haben und Fußgänger frühzeitig sehen können.
Da es sich bei beiden Straßen um Landesstraßen handelt, liegt die Zuständigkeit für Verkehrsanordnungen bei der Straßenverkehrsbehörde des Saarpfalz-Kreises.
Auf die Frage der Stadt Bexbach nach alternativen Lösungen stellte die Kommission fest, dass andere verkehrssichernde Maßnahmen zum Schutz des Fußgängers in diesem Bereich nicht möglich seien. Auch kommt eine Verlegung oder Demarkierung in der zurzeit vorherrschenden Baustellenphase nicht in Betracht.