Symbolbild

Um die Folgen der Corona-Krise für Kinder und Jugendliche zu bewältigen, haben sich Bund und Länder auf das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 verständigt. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 2 Milliarden Euro. Der Ministerrat hat heute das saarländische Aufhol-Konzept beschlossen, das die Landesregierung mit den zusätzlichen Bundes- und Landesmitteln auf den Weg bringt.

Für das kommende Schuljahr wird zudem auch deutlich mehr Personal an den Schulen zur Verfügung stehen. Die ursprünglich auf ein Jahr befristet bereitgestellten Mittel für 200 Lehrer der „Corona-Reserve“ stehen auch im kommenden Schuljahr zur Verfügung. Darüber hinaus können im nächsten Schuljahr bis zu 100 zusätzliche Lehrer an den Schulen eingesetzt und Maßnahmen von Bildungsträgern im Umfang von weiteren rund 100 Stellen gefördert werden. So werden nach den Sommerferien befristet auf ein Jahr insgesamt bis zu 400 zusätzliche Lehrkräfte den Schulen zur Verfügung stehen.

 Das Aktionsprogramm soll spätestens zum Schuljahresbeginn 2021/22 einsetzen, aber auch bereits für Maßnahmen vor den Sommerferien einsetzbar sein. Der erste Schwerpunkt des Programms zielt auf den Abbau von Lernrückständen in den Kernfächern. Hierfür stellt der Bund insgesamt 1 Milliarde Euro bereit, ins Saarland fließen davon rund 11,5 Millionen Euro. Mit weiteren 16,5 Millionen Euro aus Landesmitteln stehen im Saarland somit  rund 28 Millionen Euro für den Abbau von Lernrückständen in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung.

Der zweite Schwerpunkt des Programms liegt in der Bewältigung der sozial-emotionalen Krisenfolgen für Kinder und Jugendliche. Für die Förderung der frühkindlichen Bildung, Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote und die Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag und in der Schule durch Schulsozialarbeit und Freiwilligendienste stellt der Bund deutschlandweit daher eine weitere Milliarde Euro bereit.

Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot: „Wir werden mit den Mitteln eine ganze Menge tun können, um Kinder und Jugendliche zu fördern. Wir haben bereits für das laufende Schuljahr 200 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer an die Schulen gebracht, um die Herausforderungen der Krise stemmen zu können. Mit dem kommenden Schuljahr verdoppeln wir bei rückläufigen coronabedingten Ausfallzeiten unsere Anstrengungen insbesondere zur Überwindung der Lerndefizite, insgesamt werden bis zu 400 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer den Schulen zur Verfügung stehen. Dabei geht es einerseits um den Abbau von Lernrückständen und sozial-emotionaler Belastungen, das werden wir in erster Linie während der Schulzeit in der Schule machen mit einem multiprofessionellen Ansatz. Bei den Angeboten außerhalb der Schulzeit, etwa den Ferienangeboten, geht es ganz stark darum, auch wieder positive Erlebnisse in der Gruppe zu haben und spielerisch gemeinsam zu lernen.“

Finanzminister Peter Strobel: „ Es freut mich, dass wir hier mehr als die vom Bund geforderte paritätische Mitfinanzierung durch das Land darstellen können. Dies ist möglich durch eine gemeinsame Kraftanstrengung der ganzen Landesregierung, indem im Sondervermögen Pandemie Ausgabereste umgeschichtet werden. Wir hebeln die Notwendige Co-Finanzierung der Bundesmittel von 11,5 Millionen Euro um 5 Millionen Euro auf 16,5 Millionen Euro und erreichen damit die Grenze des Machbaren, um in besonderem Maße in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen im Saarland zu investieren“

In der Krise sind teilweise erhebliche individuelle Lernrückstände entstanden. Dadurch bedingte Leistungsspreizungen innerhalb einer Lerngruppe sollen soweit wie möglich durch gezielte Förderung ausgeglichen werden. Für Schüler mit deutlichen Lernrückständen sollen passgenaue Förderpläne für das nächste Schuljahr festgelegt werden. Zur Unterstützung der Lehrkräfte bietet das Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM) entsprechende Fortbildungen auf der Online-Schule Saarland (OSS) an.

Die Förderung der Schüler findet grundsätzlich integrativ – also während des Unterrichtsalltags, etwa durch Binnendifferenzierung und zeitweise Aufteilung von Lerngruppen – statt. Das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) plant für jede Schule eine Mittelzuweisung bzw. ein Stundenkontingent, dass durch kooperierende Anstellungsträger personalisiert wird. Hier können etwa pädagogische Fachkräfte, Lehramtsstudierende, Lernpaten und Honorarkräfte eingesetzt werden. Dieses Unterstützungspersonal soll in Abstimmung mit den Lehrkräften in den Unterrichtsalltag und die Fördermaßnahmen integriert werden.

Von den rund 400 für ein Jahr zusätzlich verfügbaren Lehrerinnen und Lehrer entfallen rund 300 auf Lehrkräfte im Schuldienst und rund 100 auf Personal, das in Kooperation mit externen Bildungsträgern wie etwa Volkshochschulen oder Maßnahmenträgern der Freiwilligen Ganztagschulen (FGTS) Fördermaßnahmen durchführt. Außer Lehrkräften können beispielsweise auch pädagogische Fachkräfte, (Lehramts-)studierende, Lernpaten und Honorarkräfte finanziert werden. Dieses Unterstützungspersonal soll in Abstimmung mit den Lehrkräften in den Unterrichtsalltag bzw. in die Fördermaßnahmen integriert werden.

Die zugewiesenen Mittel bzw. Stundenkontingente können auch additiv für zusätzliche Förderung zum Abbau von Lernrückständen (z.B. Sprach-, Lese-, Schreib- Mathe-, Fremdsprachenförderung) eingesetzt werden, etwa in Nachmittagsangeboten oder freiwilligen Ferienangeboten, die von kooperierenden Anstellungsträgern angeboten und personalisiert werden.

Der Schwerpunkt der Ferienangebote soll vor allem auf Angeboten aus dem musisch-kulturellen Bereich, dem Sport sowie der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) liegen. Diese Zusatzangebote sollen auch Schüler*innen der Schule offen stehen, die nicht an der FGTS angemeldet sind und sie sind für alle Schüler*innen kostenfrei.

Mit den Trägern der Nachmittagsbetreuung ist das MBK hierzu im Gespräch. Die Träger haben bereits Unterstützung signalisiert. Mit der nun erfolgten Verständigung innerhalb der Landesregierung gibt es nun Klarheit darüber, dass für diese Angebote Mittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung stehen werden. Hinzu kommen 840.000 Euro in der Ressortzuständigkeit des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF), die für die außerschulische Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden sollen.

Für die Rückkehr in einen geregelten Schulalltag und den Abbau sozial-emotionaler Belastungen spielen die Schulsozialarbeit, die Schulverweigerungsstellen und die psychosoziale Beratung ebenfalls eine wichtige Rolle. Deshalb wird die Schulsozialarbeit als Schnittstelle zwischen Jugend- und Bildungspolitik an allen Schulformen weiter ausgebaut. Ziel ist die verstärkte Vernetzung und Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe sowie Schule und schulpsychologischem Dienst – sowohl in der Arbeit mit Schüler als auch in der Beratung von Lehrkräften und Eltern.

Hierzu werden Mittel aus dem Bundesprogramm „Aktion Zukunft – Kinder und Jugendliche im Alltag und in der Schule begleiten und unterstützen“ genutzt. Rund 1,9 Millionen Euro werden für den Ausbau der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen. In das bestehende System der Schulsozialarbeit investieren Land, Landkreise und Regionalverband pro Jahr 10 Millionen Euro. Darüber hinaus sollen – koordiniert über Gesundheits- und Umweltministerium – Stellen für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) an Schulen, Kitas und der offenen Jugendarbeit bezuschusst werden.

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