Rund 74.000 Beschäftigte im Saarpfalz-Kreis können in diesen Wochen über ihre betriebliche Vertretung abstimmen – doch in einem Großteil der Unternehmen gibt es nach wie vor keinen Betriebsrat. Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Saar aufmerksam und ruft Belegschaften dazu auf, die laufende Wahlperiode vom 1. März bis 31. Mai zu nutzen. In knapp 2.060 Betrieben des Kreises sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahlberechtigt, vom Industrieunternehmen über das Handwerk bis hin zur Bäckerei um die Ecke.
Das Grundprinzip ist dabei denkbar einfach: Überall dort, wo mehr als fünf Menschen arbeiten, darf die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Ob Vollzeitkraft, Teilzeitbeschäftigte oder Auszubildende – jede Stimme zählt gleich. „Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, betont Tobias Wolfanger, Geschäftsführer der NGG Saar. Wer auf eine solche Vertretung verzichte, verschenke die Chance, wichtige Entscheidungen im eigenen Betrieb mitzugestalten.
Wolfanger verweist auf Untersuchungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung, die den Unterschied zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Betrieben deutlich beziffern. Demnach fehlt Beschäftigten ohne Tarifvertrag rechnerisch ein volles Monatsgehalt im Jahr, während sie gleichzeitig eine Woche mehr arbeiten als ihre tariflich abgesicherten Kolleginnen und Kollegen. Entscheidend sei dabei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat: Während die Gewerkschaft am Verhandlungstisch für faire Löhne und gute Tarifverträge kämpfe, sorge der Betriebsrat vor Ort dafür, dass diese Vereinbarungen tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen.
Doch die Arbeit eines Betriebsrats reicht weit über Lohnfragen hinaus. Gerade bei der Ausbildung junger Fachkräfte spielen die gewählten Gremien eine zentrale Rolle. „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, sagt Wolfanger. Auch in wirtschaftlich schwierigen Phasen erweise sich ein Betriebsrat als Stabilitätsanker, der auf vernünftige Konzepte setze, um Arbeitsplätze zu erhalten.
Speziell in der Lebensmittelindustrie der Region, die laut NGG in der Regel krisenfeste Arbeitsplätze biete, bringe ein Betriebsrat handfeste Vorteile im Alltag. Wolfanger nennt konkrete Beispiele: die Regeln für die Urlaubsplanung, die betriebliche Weiterbildung, den Gesundheitsschutz und nicht zuletzt die Gestaltung von Schichtplänen. In all diesen Bereichen habe der Betriebsrat ein Mitspracherecht, das ohne gewählte Vertretung schlicht wegfalle.
Alle vier Jahre finden die Betriebsratswahlen bundesweit zwischen März und Mai statt. Die NGG Saar unterstützt Belegschaften in der Lebensmittelherstellung und Gastronomie des Saarpfalz-Kreises dabei, bestehende Betriebsräte neu zu wählen oder erstmals ein solches Gremium zu gründen. Wer Beratung sucht, kann sich an die Geschäftsstelle in Saarbrücken wenden. Für Wolfanger steht fest: „Mit Betriebsrat haben die Beschäftigten eine starke Stimme gegenüber Chefin und Chef.“ Ob diese Stimme im Saarpfalz-Kreis künftig lauter wird, entscheidet sich in den kommenden Wochen.



















