Im Bereich der Solarenergie müsse im Marktsegment der Gebäude-Photovoltaik von Ausschreibungen abgesehen werden. „Wenn Solarstromanlagen auf Gebäuden künftig nur noch nach erfolgreicher Teilnahme an einer Auktion eine Marktprämie erhalten, so bremst das eines der wichtigsten Marktsegmente der Photovoltaik aus“, so Peter. Die negativen Erfahrungen in Frankreich zeigten, dass mit einem Ausschreibungssystem für PV-Dachanlagen weder die Mengenziele noch eine weitere Senkung der Vergütungssätze erreicht würde. „Wir sehen eine Anhebung der Ausschreibungsgrenze auf 1 Megawatt als erforderlich an“, fordert Peter.

Ebenfalls würden die Probleme des Ausbaus der Windenergie an Land nur unzureichend adressiert. Die Streichung des Netzausbaugebiets, die Anpassung des Referenzertragsmodells und die geplante bundeseinheitliche Regel zu Kommunalbeteiligung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, es bedürfe aber konkreter Maßnahmen zur weiteren Flächenbereitstellung und vor allem die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. „Die Länder müssen sich im Rahmen einer verbindlichen Bund-Länder-Vereinbarung zu klaren Ausbauzielen bekennen. Hierzu braucht es eine feste Institutiton, die die Erfüllung der Ziele regelmäßig überprüft“, so Peter.

Auch im Bereich der Bioenergie gibt es Nachbesserungsbedarf. Zwar sei die wichtige Funktion der Flexibilität von Bioenergie erkannt, der Entwurf enthalte aber nur unzureichende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasse. „Es mangelt vor allem an einer Anhebung der Gebotshöchstwerte. Diese brauchen wir, damit Anlagen wirtschaftlich betrieben werden können und Neubau ermöglicht wird“, kommentiert Peter. Zusätzlich sei eine Mobilisierung der Güllevergärung notwendig, wie sie im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist.

„Die Begrenzung der Sondervergütungsklasse für Güllevergärung sollte auf 150 kW Bemessungsleistung erhöht und gleichzeitig die Begrenzung der installierten Leistung gestrichen werden“, fordert Peter. Ebenso würden die Potentiale von Wasserkraft und Geothermie ungenutzt bleiben. „Bei der Wasserkraft bedarf es einer neuen Vergütungsklasse für Anlagen mit einer Leistung kleiner als 100 kW und die Degression der Einspeisevergütung muss ausgesetzt werden. Dies gilt auch für die Geothermie.“

„Wir brauchen noch vor dem geplanten Kabinettsbeschluss eine ernsthafte Auseinandersetzung über die Zielrichtung der EEG-Novelle. Gerade vor dem Hintergrund notwendiger Impulse für ein nachhaltiges Konjunkturprogramm müssen die Erneuerbaren Energien gestärkt und so die Basis für eine nachhaltige und krisenresiliente Energieversorgung, einen zukunftsfähigen Industriestandort und das Erreichen der Klimaschutzziele geschaffen werden. Weil diese Herausforderungen alle Ressorts zu stemmen haben, braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung für einen neuen Aufbruch. Die Branche der Erneuerbaren Energien steht mit einer Vielzahl von wettbewerbsfähigen Technologien bereit und übernimmt die Verantwortung für das Energiesystem der Zukunft: bürgernah, intelligent, sauber und sicher “, so Peter abschließend.

(ots)

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