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Die lang erwartete Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befindet sich seit Anfang letzter Woche in der Ressortabstimmung. Bereits am 23. September soll der Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium dann im Kabinett beschlossen werden. „Was lange währt, ist noch nicht gut, um das erforderliche Aufbruchssignal für Klimaschutz, Innovation und Energiewende zu senden. Während der Ressortabstimmung sind dringend Anpassungen erforderlich, die vergangene Fehlsteuerungen ausbügeln und die langjährige Kritik von Branche, Wirtschaft und Verbänden endlich aufnehmen. Die aktuelle Version des Referentenentwurfs zur EEG-Novelle greift eindeutig zu kurz“, kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.

Die adressierten Maßnahmen seien unzureichend, um neuen Schwung in den Ausbau der Erneuerbaren zu bringen. „Unter diesen Bedingungen können die Erneuerbaren Energien ihren Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele, der Ausbauziele für Erneuerbare der Bundesregierung und der Anforderungen der Industrie nicht leisten. Wir fordern dringend Nachbesserungen“, so Peter.

Die Ausbauziele und die darauf aufsetzenden jährlichen Zielkorridore für die Erneuerbaren Energien seien nicht geeignet, der wachsenden Nachfrage nach CO2-freier Energie aus Mobilität, Wärme und Industrie zu begegnen. Und Strom spiele im Rahmen der Sektorenkopplung eine wachsende Rolle. „Die Bundesregierung muss eine ehrliche Abschätzung des Stromverbrauchs 2030 vornehmen, die die Mehrbedarfe durch Wärmepumpen, E-Autos und Power-to-X berücksichtigt. Nur so lässt sich vermeiden, dass es bereits in wenigen Jahren eine Stromerzeugungslücke gibt, die den zügigen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern blockieren könnte“, so Peter.

Zur Vermeidung der Lücke brauche es bis 2030 eine jährlich zu installierende Leistung von 4.700 MW Windenergie Onshore, 2.000 MW Windenergie Offshore, 10.000 MW Photovoltaik, 600 MW Bioenergie sowie jeweils 50 MW Geothermie und Wasserkraft. Hier sei darauf zu achten, dass Regelungen zur Eigenversorgung getroffen bzw. gestärkt würden, denn eine intelligente Ausgestaltung des Eigenverbrauchs könne Lastspitzen und Netzengpässe vermeiden sowie Netzausbaukosten verringern. Zudem erhöhe die Eigenversorgung die Akzeptanz für Erneuerbare Energien.

Außerdem müsse der § 51 im EEG abgeschafft werden: „Eine noch stärkere Pönalisierung der Betreiber von EE-Anlagen trägt nicht dazu bei, die Problematik von Zeitfenstern mit negativen Strompreisen zu lösen. Vielmehr wälzt sie den Umstand, dass konventionelle Kraftwerke nachweislich in Zeitfenstern negativer Strompreise einspeisen, noch stärker als bisher auf die Erneuerbaren ab“, so Peter.

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