Im Rahmen der Sonderaktion „Speiseeisüberwachung“ werden in Zusammenarbeit mit den Laboren des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) Speiseeishersteller, Eiscafés aber auch fahrende Eisverkäufer in den Städten und Gemeinden des Saarlandes hinsichtlich ihrer angebotenen Speiseeisprodukte durch eine Probennahme überprüft. Corona-bedingt konnten in diesem Jahr die Kontrollen erst ab der 20. Kalenderwoche starten. Daraus resultiert, die im Vergleich zu den Vorjahren etwas geringere Gesamtprobenanzahl zu diesem Zeitpunkt.

Im Rahmen einer jeden Probennahme wird zeitgleich eine Betriebskontrolle  mit dem Schwerpunkt „Betriebshygiene“ vor Ort durchgeführt, da beide Maßnahmen – Betriebskontrolle und Probennahme – in ihrer Kombination eine schlüssige Gesamtbewertung des Betriebes ermöglichen, zum einen auf der Ebene der sichtbaren Mängel, zum anderen auf mikrobieller Ebene. Letztere kann – auch in einem augenscheinlich sauberen Betrieb – Aufschluss über nicht sichtbare Hygienemängel (Verkeimungen) geben.

Weiterhin werden zusätzlich Speiseeisproben einer chemischen Untersuchung unterzogen, u.a. um die Verwendung nicht deklarierter Zusatzstoffe nachzuweisen oder um die Zusammensetzung und Kennzeichnung des angebotenen Speiseeises zu überprüfen.

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