Symbolbild

Im Rahmen einer Bilanzveranstaltung mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesbauminister Horst Seehofer zur Wohnraumoffensive wurden am Dienstag, 23. Januar 2021, die Erfolge, aber auch die wohnungspolitischen Handlungsbedarfe erörtert. Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie Bündnispartner stellten ihre Beiträge für mehr bezahlbaren Wohnraum vor. 

Bauminister Klaus Bouillon verweist in diesem Zusammenhang u.a. auf den Erfolg des sogenannten Flüchtlingswohnraumprogramms im Saarland, das sich zudem als wichtiges Instrument der Sozialen Wohnraumförderung erwies. Im Zuge der wachsenden Anzahl von Flüchtlingen und Asylsuchenden seit 2015 wurden den saarländischen Gemeinden für die Unterbringung Zuschüsse in Höhe von rd. 36 Mio. € gewährt. Die Förderungen des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ermöglichten den Gemeinden die kurzfristige Beschaffung und Herrichtung des benötigten Wohnraums. Darüber hinaus konnten auch private Eigentümer von Förderungen profitieren.

Insgesamt konnten 1269 Wohneinheiten für über 6500 Personen bereitgestellt und mit 23,5 Mio. € gefördert werden. Darüber hinaus wurden 50 neue Wohneinheiten für rund 200 Personen mit 3,5 Mio. € bezuschusst. Im Rahmen einer flankierenden Mietausfallgarantie über 10 Jahre erhielten die Gemeinden bis jetzt zusätzlich weitere 9 Mio. Euro, so dass diese Wohnungen ebenfalls als Sozialwohnungen zu betrachten sind. Wichtig dabei ist, dass dadurch nicht nur Wohnraum für Flüchtlinge und Asylsuchende entstanden ist, sondern auch einkommensschwache Haushalte profitierten. Da der Wohnraum allen Bedarfsgruppen zur Verfügung steht, kamen die Investitionen also auch dem sozialen Wohnungsmarkt insgesamt zugute.

Minister Bouillon: „Das Flüchtlingswohnraumprogramm war ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Wohnraumförderung, die mit den Jahren immer erfolgreicher wird: Während 2017 lediglich über 1,3 Mio. Euro für 23 Wohnungen bewilligt wurden, waren es im letzten Jahr über 11,4 Mio. Euro für 132 Wohnungen. Alle Menschen haben das Recht auf eine Wohnung. Es ist die Aufgabe der Politik, für die Umsetzung dieses Rechts zu sorgen und denjenigen zu helfen, denen die Mittel dafür fehlen. Mit dem Sozialen Wohnraumprogramm und seinen vielen Fördermöglichkeiten sind wir im Saarland dazu auf einem guten Weg.“ Bisher konnten durch die Wohnraumoffensive 302 Sozialwohnungen mit einem Investitionsvolumen von 24 Mio. Euro auf den Weg gebracht werden.

Im Saarland bildete das Aktionsprogramm „Wohnraumförderung 2018“ außerdem den Auftakt zur vollkommenen Neugestaltung der sozialen Wohnraumförderung. Neben der erheblichen Anhebung aller Fördersätze, der Ausweitung der Möglichkeiten für den Erhalt von Tilgungszuschüssen bis zu 30 % in den vorhandenen Programmen und der Erhöhung der Einkommensgrenzen wurden drei neue Sonderprogramme für spezifische Zielgruppen entwickelt:

1.    „Ein Zuhause für junge Familien“ unterstützt Familien beim Kauf und der Modernisierung von leerstehenden Bestandsgebäuden in innerörtlicher Lage (mit Barzuschüssen von bis zu 38.000 Euro);

2.    Beim „Studentischen Wohnen“ wird der Neubau von Studentenwohnheimen an den saarländischen Hochschulstandorten gefördert (ab Januar 2021, einfache Wohneinheit wird mit 30.000 Euro gefördert, Duplex mit 50.000 Euro);

3.    Zur Förderung der Schaffung von barrierefreiem Mietwohnungsraum werden sowohl barrierefreie Wohnungen als auch Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind („R-Standard“) und die den Vorgaben des § 50 der Landesbauordnung entsprechen, gefördert (ab Januar 2021, 570€/pro m² bei eingeschränkter Nutzbarkeit, 640 €/pro m² bei uneingeschränkter Nutzbarkeit. Gedeckelt ist dies auf 43.000 bzw. 48.000 Euro).

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