Symbolbild

Der Ministerrat hat am Dienstag, 2. März, die Änderungsverordnung zu „Photovoltaik auf Agrarflächen“ verabschiedet. Damit wird es leichter, Sonnenstrom in so genannten landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten zu erzeugen. 

Um die erfolgreiche Errichtung von Photovoltaikanlagen in diesen Gebieten zu gewährleisten, hat die saarländische Landesregierung das Kontingent auf 350 MW peak erhöht, die bis Ende 2025 in die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur eingebracht werden können. Das in der ursprünglichen Verordnung aus dem Jahre 2018 vorgesehene Kontingent an Leistung (100 MW peak) wurde durch die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Ausschreibungen bereits an verschiedene Projektierer vergeben. Die hohe Nachfrage ist aus Sicht von Energieministerin Anke Rehlinger ein ausgesprochen positives Signal: „Für Projektierer und Eigentümer ist das Investment in Erneuerbare Energie aus Sonne im Saarland offenbar lohnend. Wir sorgen dafür, dass das so bleibt“.

Gleichzeitig wurde die nutzbare Flächenkulisse, die der Nutzung zur Erzeugung von Sonnenstrom entgegensteht, von 8.300 ha auf 7.470 ha verringert. Die Verordnung ist eine wesentliche Stütze des Energiefahrplans 2030 für das Saarland, dessen Maßnahmenkatalog bereits dem Energiebeirat vorgestellt wurde und der nun innerhalb der Landesregierung abgestimmt wird. Die neue Gebietskulisse kann im saarländischen Geoportal abgerufen werden: geoportal.saarland.de/Photovoltaik_auf_Agrarflaechen

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