Die von den Bundesministern Heil und Spahn eingebrachten, gestern im Bundestag beschlossenen und weiter im Bundesrat zur Abstimmung befindlichen sozialpolitischen Maßnahmen zum Kurzarbeitergeld, zum Arbeitslosengeld und zur Pflege werden von der Arbeitskammer des Saarlandes grundsätzlich begrüßt.

Allerdings bringen sie aus Sicht der Kammer an vielen Stellen nicht zielgenau Verbesserungen für die Betroffenen und sollten daher nachgebessert werden. Die gegenwärtige Verzögerung der Grundrente ist sachlich nicht nachvollziehbar. Vielmehr muss die Verteilungspolitik in der Corona-Bewältigung neu diskutiert werden.

Der Bundestag habe zwar eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes  beschlossen, allerdings ist dieses zeitlich gestaffelt: Das Kurzarbeitergeld wird erhöht von 60 % des letztes Nettolohnes (bzw. 67% für Menschen mit Kindern) auf 70 % bzw. 77 % ab dem vierten Monat und auf 80 % bzw. 87% ab dem siebten Monat (dies bis Ende des Jahres). Auch werden Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert. „Die Erhöhung ist zwar positiv, die zeitlich gestaffelte Anhebung und die Befristung bis Ende des Jahres führen aber dazu, dass das Kurzarbeitergeld für viele nicht reichen wird.

Gerade Beschäftigte im Niedriglohn sind weiterhin davon bedroht, in Hartz IV zu fallen. Da davon auszugehen ist, dass noch weitere Betriebe in den Folgemonaten Kurzarbeit anmelden werden, ist sowohl die Staffelung als auch die Befristung ein Problem. „Das Kurzarbeitergeld sollte ab dem ersten Monat auf  80 % und für Geringverdienende auf 90 % aufgestockt werden“, fordert Jörg Caspar, der Vorstandsvorsitzende der Arbeitskammer. „Nur ein Kurzarbeitergeld, das den Bedürftigen auch hilft, kann dann auch die Kaufkraft wieder stärken“, so Caspar weiter.

Die beschlossene Verlängerung des Arbeitslosengeldes um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch bis Ende des Jahres enden würde, ist zu begrüßen, damit die Bezieher nicht in die Grundsicherung abrutschen. Allerdings sollte die zeitliche Beschränkung auf zwölf Monate grundsätzlich aufgehoben werden. Für die in der aktuellen Situation besonders stark leidenden Grundsicherungsbezieher fordert die Arbeitskammer als Soforthilfe einen monatlichen Zuschlag von 100 Euro zur Grundsicherung.

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