Die pflegepolitischen Beschlüsse mit Erleichterung für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörigen gehen allesamt in die richtige Richtung, sind aber auch hier differenziert zu bewerten. „Nur Beschäftigte in der Altenpflege sollen in diesem Jahr eine gestaffelte Prämie von bis zu 1.000 Euro erhalten. Warum Beschäftigte im Krankenhausbereich und in den Rettungsdiensten ausgenommen sind, ist nicht nachzuvollziehen“, sagt der Vorstandsvorsitzende.

„Auch ist  nicht nachvollziehbar, warum nicht alle in Pflegeeinrichtungen Beschäftigte den Bonus erhalten sollen. Reinigungskräfte sind beispielsweise ausgenommen“, merkt Caspar an. Sehr zu begrüßen ist, dass das Saarland die Aufstockung auf 1.500 Euro zugesagt hat. Perspektivisch ist es aber notwendig, eine angemessen Entlohnung sicherzustellen, statt nur einmalig einen Bonus auszuzahlen.

Die beschlossene Verlängerung des Lohnersatzes (Pflegeunterstützungsgeld) für Arbeitnehmer, die kurzfristig Angehörige pflegen müssen, wird bis Ende September 20 statt 10 Tage lang gezahlt. Und auch das Recht, wegen eines Pflegefalles nicht zur Arbeit zu gehen, wird auf 20 Tage verlängert. Auch sollen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag flexibler einsetzen können. Dies alles ist zu begrüßen.

Aktuelle Versuche, die Verabschiedung der Grundrente wegen unsicherer Finanzierung zu blockieren, sind sachlich und sozialpolitisch nicht nachvollziehbar. Die Gesamtkosten der Grundrente werden für 2021 bei rund 1 Milliarde Euro liegen, die Kosten für den Pflegebonus beim Bund ebenfalls. Der Bundeshaushalt für die Corona-Folgen, mit einem großen Anteil an Krediten für große Wirtschaftsunternehmen, beträgt dagegen 150 Milliarden. Euro. Hier besteht also gar keine Verhältnismäßigkeit. Vielmehr scheint es um Symbolpolitik zu gehen.