Symbolbild

Die Arbeitskammer des Saarlandes kritisiert die geplante Anpassung der Hartz-IV-Sätze. Die Erhöhung um lediglich drei Euro trage nicht zur Überwindung der Spaltung unserer Gesellschaft bei.

„Hier von Erhöhung zu sprechen, ist zynisch, denn für Rentner in der Grundsicherung, für Erwerbslose, für Alleinerziehende und Familien mit ihren Kindern im Hartz-IV-System ist das eine faktische Kürzung“, findet Jörg Caspar, Vorstandvorsitzende der Arbeitskammer. „Eine neue Bundesregierung muss in einem fairen Verfahren die Regelsätze komplett neu berechnen“, fordert er.

 Preissteigerungen bei Gütern des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel oder Energie brächten Menschen in Armut schnell in existenzielle Nöte. Laut Statistischem Bundesamt liegt die derzeitige Inflation bei vier Prozent. Die für Januar vorgesehene Erhöhung der Regelsätze bei Hartz IV und der Grundsicherung im Alter bedeutet für Alleinlebende eine Anhebung um drei Euro oder 0,7 Prozent auf 449 Euro. Das gleiche nicht einmal die Inflationsrate aus. Als Gründe für die geringe Anpassung nennt die Bundesregierung die Mehrwertsteuersenkung und die geringen Lohnsteigerungen im Vorjahr. „Es ist unwürdig, Leistungsbezieher auf das übernächste Jahr zu vertrösten, wenn das Geld bereits jetzt hinten und vorne nicht ausreicht,“ kritisiert Caspar.

Die derzeitigen Regelsätze seien viel zu niedrig, um Armut in einem reichen Land zu verhindern. Um ein angemessenes Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten, forderte ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis vor Monaten eine Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro. Rund 168.000 Menschen lebten im Saarland 2019 unterhalb der Armutsschwelle. Mehr als 98.000 Menschen waren auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen. Die Arbeitskammer fordert von einer neuen Bundesregierung ein “faires und nachvollziehbares” Verfahren zur Ermittlung der Hartz-VI-Sätze mit dem Ziel armutsfester Leistungen.

Ein besonderes Problem sei, dass der Strom immer teurer wird und das in die Kostensätze des Regelsatzes nicht einfließt. Für einen Singlehaushalt sind 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Tatsächlich mussten Alleinlebende mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden im Schnitt monatlich 44,33 für Strom ausgeben, berechnete das Vergleichsportal Verivox. Das entspricht einem Plus von 22 Prozent. Hinzu kommt, dass Menschen mit geringem Einkommen meist nicht energieeffiziente Geräte nutzen könnten, sondern alte Kühlschränke oder andere Geräte, die viel Strom verbrauchen. „Wichtig ist deshalb, dass sich die Energiepauschale am tatsächlichen Bedarf orientiert und kurzfristig an die Entwicklung der Strompreise angepasst wird“, betont Caspar.

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