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Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat am 12.10.2020 im Verfahren gegen drei Deutsche wegen gemeinschaftlichen Mordes in heimtückischer Begehungsweise gemäß § 211 StGB Anklage zum Landgericht – Schwurgericht – in Saarbrücken erhoben. 

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeschuldigten im September 1991 das männliche Tatopfer unter Vorspiegelung, ein Drogengeschäft mit diesem durchführen zu wollen, in einen Wald bei Wadgassen gelockt haben. Dort sollen die Angeschuldigten auf das arg- und wehrlose Opfer – u.a. mittels eines hierzu präparierten massiven Stockes – eingeschlagen sowie zudem eingetreten haben und es dadurch vorsätzlich getötet haben. Anschließend sollen sie den Leichnam des Opfers in einer in dem Wald schon vorbereiteten Grube vergraben haben. Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass einer der Angeklagten zuvor durch das Tatopfer zusammengeschlagen worden sein soll und sich seitens des Opfers mit dem Tode bedroht gesehen haben soll. 

Die Angeklagten sind heute 53 bzw. 55 Jahre alt. Das Opfer wäre heute ungefähr im selben Alter. Es ist seit der Tatzeit vermisst. Sein Leichnam konnte nicht aufgefunden werden. Zum T atvorwurf haben sich die Angeschuldigten nicht geäußert. Die Beweisführung soll maßgeblich durch Zeugen erfolgen. Die Ermittlungen kamen im Frühjahr dieses Jahres nach Hinweisen aus dem persönlichen Umfeld eines der Angeschuldigten in Gang. Seit Anfang August befinden sich die Angeschuldigten in dieser Sache in Untersuchungshaft. 

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist. 

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