drugs, pills, capsules
Symbolbild

Nach Einschätzung des saarländischen Gesundheitsministeriums ist der aktuell diskutierte Vorschlag einer Arzneimittelagerung durch das Land nicht zielführend.

Der Pharmazeutische Großhandel gibt grundsätzlich alle verfügbare Ware, insbesondere bei Lieferengpässen, sofort in den Markt, um die Bestellungen der Apotheken bedienen und eine faire und flächendeckende Verteilung von Mindermengen ermöglichen zu können, da wo sie am nötigsten gebraucht werden.

Gesundheitsminister Magnus Jung dazu: „Die Lieferwege von Arzneimitteln vom Hersteller über den pharmazeutischen Arzneimittelgroßhandel zu den Apotheken sind per Gesetz vorgeschrieben. Der Aufbau eines Umschlaglagers wie angedacht, ist rechtlich nicht möglich. Ungeachtet dessen würde der Aufbau die aktuelle Situation auf dem Arzneimittelmarkt nur weiter verschärfen. Man kann keine Ware bevorraten, die es nicht gibt. Was wir daher brauchen sind nachhaltige, bundeseinheitliche Lösungen. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf ist hier ein erster wichtiger Schritt. Ergänzende landesseitig initiierte Maßnahmen wie die Lockerung von Einfuhrregeln Anfang Mai für Antibiotikasäfte, werden den anhaltenden Arzneimittelmangel zwar nicht grundlegend aufheben können, sind kurzfristig aber ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Lage.“

Vor dem Hintergrund gelockerter Einfuhrregel für Antibiotika-Säfte stehen aktuell beispielsweise die ersten Importe an. Voraussetzung ist u.a. eine europäische Zulassung der Arzneimittel sowie die Abgabe einer Packungsbeilage in deutscher Sprache.

Eine kurzfristige Lösung konnte erneut auch zwischen der Apothekerkammer des Saarlandes und allen saarländischen Primärkassen gefunden werden. Die Beteiligten haben Sonderregelungen für die vom Versorgungsmangel betroffenen antibiotikahaltige Säfte für Kinder vereinbart.

Jung dazu: „Ich begrüße die Vereinbarung zwischen Kammer und Kassen ausdrücklich. Die gute Zusammenarbeit im Winter dieses Jahres wird damit fortgeführt. Hier hatte das Ministerium zum Runden Tisch eingeladen und eine erste saarländische Lösung – zu diesem Zeitpunkt für Fiebersäfte – konnte getroffen werden. Die Apotheken können nun erneut sehr kurzfristig auf den akuten Versorgungsmangel bei Antibiotika-Säften für Kinder reagieren. Die Vereinbarung ergänzt die gelockerten Einfuhrregeln in diesem Bereich.“

Die Vereinbarung ermöglicht, dass je nach Verfügbarkeit sowohl Fertigarzneimittel abgegeben als auch, im Bedarfsfall, notwendige Rezepturen angefertigt werden können.

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