Für die rund 5.200 Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt im Landesverband Saarland e.V. (AWO) haben am Montag (19. April) die Tarifverhandlungen begonnen. Gefordert wird die Übernahme der aktuellen Tabellenentgelte des Tarifvertrags der Länder. Eine Angleichung der Entgelte zum öffentlichen Dienst wird bereits seit Jahren von den Beschäftigten eingefordert und war auch schon Verhandlungsgegenstand der Tarifverhandlungen 2019.

In der ersten Verhandlungsrunde habe die Arbeitgeberseite die Forderung auch für diese Tarifverhandlungen strikt abgelehnt, so der ver.di Landesbezirk Rheinland-Pfalz-Saarland in einer Pressemitteilung. Obwohl die AWO Saarland erst vor wenigen Wochen auf ihrer eigenen Landeskonferenz im Leitantrag beschlossen habe, dass die Tarifpolitik der Zukunft das Erreichen des Tarifniveaus des TVöD sei.

„Es kann nicht sein, dass für gleiche soziale Dienstleistungen unterschiedliche Lohnniveaus vorhanden sind. Die Aufgaben die von der AWO im Saarland erbracht werden, gehören alle zur sogenannten Daseinsvorsorge des Staates. Somit muss auch eine Refinanzierung auf Grundlage der Entgelte im öffentlichen Dienst durch die Kostenträger sichergestellt werden. Es geht nicht, das der günstigste Anbieter die Aufträge von Land, Landkreisen oder Gemeinden bekommt. Im Durchschnitt verdienen die Beschäftigte bis zu 200 Euro weniger als die Landesbeschäftigten“, sagt Mirko Gelfert, ver.di-Verhandlungsführer.

Deshalb werde ver.di in einem ersten Schritt am Freitag, den 23. April, die Beschäftigten der AWO Saarland aus den Werkstätten für behinderte Menschen zu einem 24-stündigen Warnstreik aufrufen. „Eine von ver.di angebotene Notdienstvereinbarung zur Sicherstellung der Notdienstarbeiten konnte bis Mittwoch nicht mit der AWO vereinbart werden. Notdienstarbeiten sind insbesondere Arbeiten, die der Sicherstellung einer Mindestbetreuung der Bewohnerinnen und Bewohner des AWO Landesverband Saarland e.V., um die Gefährdung von deren Gesundheit und Leben auszuschließen, notwendig sind und die der Sicherung von Anlagen, von denen ohne Sicherung Gefahren ausgehen können und/oder dem notwendigen Erhalt von Anlagen dienen. Wir werden dieses aber auch ohne die abgeschlossene Notdienstvereinbarung sicherstellen“, sagt Mirko Gelfert.

Pandemiebedingt werde der Warnstreik als Stay-at-Home-Streik durchgeführt; deshalb werde keine öffentliche Kundgebung stattfinden können.

„Gut funktionierende Arbeit am und für Menschen braucht motivierte Beschäftigte. Und die gibt es nicht zum TVöD light. Die Kolleginnen und Kollegen bei der AWO Saarland haben mehr Anerkennung verdient. Es geht um ver.diente Würdigung“, sagt Gelfert.

Zur AWO gehören derzeit ca. 300 Einrichtungen im Saarland.

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