Symbolbild

Nicht alle Waldbesucher gehen pfleglich mit der Natur um. Müllablagerungen, Parken und Fahren auf Waldwegen, Einbruch oder Sachbeschädigung, Holzdiebstahl oder Herbeiführen einer Brandgefahr: unerwünschte Verhaltensweisen und Verstöße im Wald haben zugenommen. Werden Verursacher auf frischer Tat ertappt, erhalten die Revierleiter des SaarForst Landesbetriebes nun mehr Handlungsspielraum.

In einer Schulungsreihe wird den Förstern erläutert, wie sie vorgehen können. Im Mittelpunkt steht die deeskalierende Kommunikation. Zudem soll ein Maßnahmenkatalog die Effizienz bei der Anzeige und Verfolgung von Verstößen im Wald verbessern. Dazu gehört etwa, dass vor Ort Verwarnungsgelder erhoben werden können. Diese Möglichkeit wird sowohl den Revierleitern als auch den Naturwächtern gegeben werden.

„Ein falsches Wort und die Situation kann eskalieren. Mit der richtigen Kommunikation soll das vermieden werden. Gleichzeitig ist uns der Schutz unserer Mitarbeiter wichtig. Eine Deeskalation soll bei kritischen Zusammentreffen die Lage entspannen“, erklärt Umweltstaatssekretär Sebastian Thul. „Und die will gelernt sein. Daher steht sie im Mittelpunkt der Schulungsreihe.“

Falls Handlungen festgestellt werden, die als Straftat verfolgbar sind, gibt es die Möglichkeit eines Verwarnungsgeldes nicht – in diesen Fällen wird möglichst schnell die Vollzugspolizei hinzugezogen werden, die die Strafverfolgung einleitet.

Wie die Rückmeldungen der Revierleiter belegen, handelt es sich bei den Verstößen im Wald im Wesentlichen um illegale Müllablagerungen. So betrugen z.B. im Jahr 2020 die Kosten 212.439,36 Euro und im Jahr 2021 199.509,15 Euro. „Das sind Ausgaben, die wir alle mittragen müssen, dafür, dass andere den Weg zum Wertstoffhof verweigern. Aber auch das Befahren von Waldwegen mit motorgetriebenen Fahrzeugen, Parken im Wald, unerlaubte Grünschnittentsorgung, Holzdiebstahl, Sachbeschädigung und Verhalten, das zu Bränden führen kann, wurden festgestellt“, so Thul. „Mit dem Maßnahmenkatalog bekommen die Revierleiter sowie die Naturwacht mehr Handlungsspielräume. Wir erhoffen uns davon nicht nur eine abschreckende Wirkung, sondern auch das tatsächliche Aufdecken und Ahnden von Verstößen.“

Folgende Maßnahmen sieht der Maßnahmenkatalog vor:

  • Die Wiedereinführung eines Verwarnungsgeldblocks für Revierleiter soll die unmittelbare Ahndung von Verstößen ermöglichen, für die ein Verwarnungsgeld erhoben werden kann und zudem die Stellung des Revierleiters als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft unterstreichen.
  • Die Optimierung in der Zusammenarbeit mit dem LUA soll generell eine zeitnahe Verfolgung von angezeigten Verstößen ermöglichen.
  • Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortspolizeibehörden zur Effizienzsteigerung bei der Ermittlung soll intensiviert werden.
  • Den Revierleitern wurde zur Beweissicherung bereits die technische Ausrüstung an die Hand gegeben, Verstöße vor Ort durch Bilddokumentation und GPS-Daten zu erfassen.
  • Verstöße werden mit einem praktikablen Formular erfasst und zur Anzeige gebracht
  • Eine Schulungsreihe wird die Revierleiter sowie die Naturwächter sensibilisieren
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