Die Stadtverwaltung St. Ingbert weißt daraufhin, dass der Glashütter Weiher in St. Ingbert-Rohrbach kein Badeweiher ist.
Der Glashütter Weiher dient in Trockenperioden als Notfall-Wasserreservoir, daher besteht ein Badeverbot im gesamten Weiher.
Der Glashütter Weiher dient in Trockenperioden als Notfall-Wasserreservoir, daher besteht ein Badeverbot im gesamten Weiher.
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