„Die Politik hat bislang mit vielfältigen Sofortmaßnahmen dazu beigetragen, die Auswirkungen der Corona-Krise auch für Kulturschaffende zu mildern. Das war richtig und wichtig. Dennoch stellen wir fest, dass viele Kreative und Kulturschaffende mit ihren speziellen Bedürfnissen und Anforderungen durch das Raster der verschiedenen Sofortprogramme fallen.“ 

Der kulturpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jürgen Renner fordert deshalb maßgeschneiderte Lösungen, um das Überleben der Kulturszene gewährleisten zu können. Dabei sieht er neben dem Land auch den Bund in der Pflicht. „Derzeit gestaltet sich das Unterstützungssystem für Kulturschaffende in Deutschland wie ein Flickenteppich. Es kann aber nicht sein, dass die Überlebensfähigkeit vom Wohnort der Betroffenen oder von der Leistungsfähigkeit eines Bundeslandes abhängt. Der Bund muss deshalb einen konkreten Rettungsschirm für die Kultur aufspannen“, so Renner.

Neben den Sofortmaßnahmen für Kleinbetriebe und Solo-Selbstständige fordert Renner daher vom Bund Zuschüsse für Betriebsausgaben für Kulturschaffende mit befristeten Arbeitsverträgen. „Diese Gruppe erfüllt aus vielerlei Gründen die Zugangsvoraussetzungen für das Sofortprogramm des Bundes nicht. Deshalb ist es sinnvoll, dass Kosten von freiberuflich und soloselbstständigen Beschäftigten im Kulturbereich als Zuschuss im Rahmen des Bundesprogramms förderfähig werden.

Um das Überleben der Clubkultur zu sichern, soll der Bund einen Notfallfonds für kleinere und mittlere Musikclubs auflegen, aus dem Zuschüsse zu den bereits entstandenen Corona-bedingten Kosten gewährt werden können. Nach Angaben von Renner stehen auch viele kleinere und mittlere Festivals vor dem endgültigen Aus. Eine Nothilfe für kleinere und mittlere Festivals könnte über einen Zuschuss pauschal erfolgen. Dieser Zuschuss solle sich am Vorjahresumsatz orientieren und unbürokratisch zur Auszahlung kommen, so Renner.

Für die vielen Freien und Kreativen, die ohnehin in finanziell prekären Situationen arbeiten, fordert der SPD-Politiker eine Hilfspauschale nach dem Beispiel Bayerns. Dort erhalten alle in der Künstlersozialkasse versicherten Künstlerinnen und Künstler auf die Dauer von drei Monaten einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro je Monat.

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