Foto: Stephan Bonaventura

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind überall in unserer Gesellschaft spürbar. Die Bundesregierung setzt alle Kraft ein, um Bürger zu schützen, das Gesundheitssystem zu stärken und die wirtschaftlichen Folgen zu begrenzen.

Um all die Hilfen zu finanzieren, hat die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt für 2020 auf den Weg gebracht. Antworten auf die wichtigsten Fragen im Überblick. Die Bundesregierung tritt den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit dem Nachtragshaushalt 2020 entschlossen entgegen.  

Warum ist ein Nachtragshaushalt nötig?

Die national und international ergriffenen Maßnahmen, die die Pandemie eindämmen sollen, belasten Wirtschaft und Arbeitsmarkt sehr. Niemand kann derzeit abschätzen, wie lange die Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen andauern werden. Klar ist aber, dass wir für dieses Jahr mit einem deutlichen Rückgang des Bruttoinlandsproduktes und mit geringeren Steuereinnahmen rechnen müssen.

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan 2020 schafft die Bundesregierung die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, um Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen finanzieren zu können.

Was sagt der Bundesfinanzminister?

“Wir gehen in die Vollen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, die Arbeitsplätze und Unternehmen zu schützen, um unser Land zu schützen”, erklärte Bundesfinanzminister Olaf Scholz. “Mit einem beispiellosen Hilfspaket stemmen wir uns gegen die Krise. Der Nachtragshaushalt versetzt uns in die Lage, alles zügig und zielgerichtet umzusetzen, damit das Geld dort ankommt, wo es jetzt gebraucht wird. Wir wollen gut aus dieser Krise herauskommen, gemeinsam bekommen wir das hin.”

Wie verändert sich der Bundeshaushalt?

Mit dem Nachtragshaushalt plant die Bundesregierung 122,5 Milliarden Euro für zusätzliche Maßnahmen ein. Der Bundeshaushalt sieht demzufolge für das Jahr 2020 statt 362 Milliarden Euro nun Gesamtausgaben in Höhe von 484,5 Milliarden Euro vor. 

Werden wir neue Schulden machen?

Zur Finanzierung der enormen Belastungen müssen Kredite in Höhe von 156 Milliarden Euro aufgenommen werden. Damit überschreiten wir die Obergrenze der Schuldenregel deutlich. Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die diese Überschreitung erforderlich macht. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, entscheidet der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder.

Wofür sind zusätzliche Ausgaben vorgesehen?

  • 3,5 Milliarden Euro zusätzlich für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, die Förderung der Entwicklung eines Impfstoffs und von Behandlungsmaßnahmen, für Unterstützungsleistungen der Bundeswehr und zur Information der Bevölkerung. Diese Mittel sollen helfen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. 
  • 55 Milliarden Euro, um flexibel auf die weitere Entwicklung der Pandemie und ihrer Folgen reagieren zu können. Sie können kurzfristig für weitere Vorhaben zur unmittelbaren Pandemiebekämpfung genutzt werden.
  • 50 Milliarden Euro für die Unterstützung von Kleinunternehmern. Hierdurch sollen Überbrückungshilfen für „Solo-Selbständige”, Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer geleistet werden, wenn ohne Hilfe eine Existenzgefährdung droht.
  • Zur Existenzsicherung unter anderem für “Solo-Selbständige” werden die Mittel für das Arbeitslosengeld II und die Grundsicherung um insgesamt rund 7,7 Milliarden Euro aufgestockt.
  • Für mögliche Schadensfälle im Gewährleistungs- und Garantiebereich, die insbesondere in Folge der konjunkturellen Verwerfungen entstehen können, erhöht die Bundesregierung ihre Vorsorge um rund 5,9 Milliarden Euro.
  • Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung auf die Errichtung eines Schutzschildes für Beschäftigte und Unternehmen verständigt, mit dem unter anderem das Kurzarbeitergeld flexibilisiert wird und mit dem die Liquidität für Unternehmen verbessert werden soll. Durch steuerliche Maßnahmen wie die Gewährung von Stundungen, durch neue Maßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und bei den Bürgschaften. Die Bundesregierung wird die KfW () in die Lage versetzen, diese Programme entsprechend auszustatten, indem sie die nötigen Garantien zur Verfügung stellt. Für die auslandsbezogenen Gewährleistungen wird der Garantierahmen mit dem Nachtragshaushalt um etwa 357 Milliarden Euro auf rund 822 Milliarden Euro angehoben.
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