Symbolbild
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Bei der Polizei St. Wendel wurden am 03.12.2019 zwei Fälle von Trickdiebstahl angezeigt. Die Polizei St. Wendel warnt in diesem Zusammenhang vor weiteren Fällen dieser Art. Im ersten Fall wurde ein älterer Mann, der im Bereich der Wilhelmstraße mit einem Rollator unterwegs war, von einem Passanten angesprochen. Dieser fragte den älteren Mann nach 50 Cent zum Einwurf in einen Parkscheinautomaten. Der Mann mit dem Rollator erklärte sich bereit ihm das Kleingeld zu geben und nahm seinen Geldbeutel heraus.

Bei der anschließenden Suche nach den Geldmünzen im Geldbeutel griff der “Bittsteller” dann, unter dem Vorwand bei der Suche helfen zu wollen, in den Geldbeutel des älteren Mannes. Nachdem das Geldstück gefunden war, bedankte sich dieser und  entfernte sich. Bei dem späteren Einkauf stellte der Mann mit dem Rollator dann fest, dass ihm im Rahmen seiner Hilfsbereitschaft von dem Unbekannten 150 Euro aus seinem Geldbeutel entwendet worden waren. Der Täter wird mit ca. 190 cm groß, ca. 40 Jahre alt und Glatze mit braunem Haaransatz beschrieben. Er soll gebrochen deutsch gesprochen haben.

Im 2. Fall wurde ein Passant auf dem Parkplatz des Globus-Baumarktes von einem unbekannten Täter auf ähnliche Art und Weise bestohlen. In diesem Fall wurde der Passant um Wechselgeld für die Benutzung eines Einkaufswagens gefragt. Nachdem der Passant hierauf seinen Geldbeutel hervorholte und nach dem Wechselgeld suchen wollte, warf ihm der Täter eine 2-Euro-Münze in seinen Geldbeutel. Unter dem Vorwand bei der Suche nach dem Wechselgeld helfen zu wollen, griff der Täter dann in den Geldbeutel des Passanten. Nachdem das Wechselgeld gefunden war, 

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entfernte sich der Täter. Der o.g. Passant bemerkte dann später bei einem Einkauf, dass ihm 100 Euro in Scheinen aus seinem Geldbeutel entwendet worden waren. Der Täter wird bei diesem Diebstahl wie folgt beschrieben: zw. 50 u. 55 Jahre alt, zw. 165cm und 170 cm groß, stämmige Figur, kurze graue Haare, sprach deutsch. Nach den abgegebenen Beschreibungen zu urteilen, dürfte es sich zwar um verschiedene Täter handeln. Von einem Tatzusammenhang muss in den beiden Fällen dennoch ausgegangen werden.

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