Symbolbild

„Die Überwindung von Armut ist eine der größten Herausforderungen der Gegenwart. Die saarländische Landesregierung hat sich dieser Aufgabe gestellt“, erklärte Sozialministerin Monika Bachmann am Mittwoch im saarländischen Landtag. Armut grenze aus und habe darum viel mit verletzter Würde zu tun, so Bachmann. 

„Der Koalitionsvertrag enthält zahlreiche Maßnahmen zur Minderung und Bekämpfung von Armut in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern, in denen auch der Bund Weichen stellt und stellen muss“, führt Bachmann weiter aus. Besonders groß ist das Armutsrisiko bei Kindern und Jugendlichen, Alleinerziehenden bzw. Familien, Frauen und Männern in prekären Beschäftigungsverhältnissen, Langzeitarbeitslosen sowie Seniorinnen und Senioren. Die Landesregierung hat das erkannt und in den entsprechenden Handlungsfeldern Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Im Rahmen der Bekämpfung von Kinderarmut wurde im Landeshaushalt zur Förderung von Projekten pro Haushaltsjahr 150.000 Euro eingestellt. Unter anderem wurden Anschubfinanzierungen für Projekte in der Landeshauptstadt sowie in den Landkreisen Saarlouis und St. Wendel gewährt. Diese Projekte haben sich etabliert und werden ohne weitere Landesförderung erfolgreich weitergeführt.

Seit vielen Jahren unterstützt das Landesprogramm Frühe Hilfen nicht nur das gesunde Aufwachsen von Kindern, sondern beugt auch der Armut vor.  Als weiteren Baustein der Frühen Hilfen wurden ab dem 4. Quartal 2019 in den saarländischen Geburtskliniken das Projekt „Lotsendienst Frühe Hilfen“ implementiert. So werden junge Familien noch früher passgenau unterstützt.

Sehr erfolgreich ist das Landesprogramm Schoolworker. Diese begleiten Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern und Lehrkräfte und erkennen früh Problemsituationen. In diesem Jahr unterstützte das Sozialministerium diese Arbeit mit mehr als 1,9 Millionen Euro. „Uns ist auch die schwierige Situation der Alleinerziehenden bewusst. Wir haben zur Bekämpfung des Armutsrisikos von Alleinerziehenden und ihrer Kinder auf Bundesebene Maßnahmen mit auf den Weg gebracht“, betonte Bachmann. So konnten mit dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, deutliche Verbesserungen und finanzielle Entlastungen in den Familien erreicht werden.

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