Symbolbild

Justizstaatssekretär Roland Theis: „Die Thomas Cook-Pleite, die viele Reisende teuer zu stehen kam, hat gezeigt, dass wir im Reiserecht Nachbesserungen zum Schutz vor Pleiten vornehmen müssen.“ 

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer gestrigen Herbstkonferenz in Berlin festgestellt, dass der Höchstbetrag von 110 Millionen Euro, auf den Kundengeldabsicherer ihre Haftung pro Geschäftsjahr begrenzen dürfen, nicht mehr ausreicht. Hierüber haben die Justizminister Einigkeit erzielt und den Bundesgesetzgeber aufgefordert, das Recht dahingehend zu ändern.

Weiteres Thema war die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes. Theis: „Das Wohnungseigentum in WEG-Gemeinschaften macht es gerade auch Menschen mit mittleren Einkommen erst möglich, Wohneigentum zu bilden. Daher haben wir als Saarländisches Justizministerium gemeinsam mit Bayern einen Bericht zur Reform des Wohnungseigentumsrechts erarbeitet, weil viele Regeln darin in die Jahre gekommen sind. Für modernisierende Maßnahmen, die nachhaltig Kosten einsparen, soll zukünftig z.B. ein Mehrheitsbeschluss der  betroffenen Eigentümer ausreichend sein, während heute noch Einstimmigkeit erforderlich ist.“

Der Justizstaatssekretär: „Wir wollen rechtliche Hürden senken und dem Sanierungs- und Modernisierungsstau entgegenwirken. Die Schaffung von Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge, die Herstellung von Barrierefreiheit und Einbruchsschutz soll jedem Wohnungseigentümer möglich sein“.

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