HOMBURG1 | SAARLAND NACHRICHTEN
Bereits mehrfach hatte Innenminister Klaus Bouillon betont, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation nicht in die kommunale Schuldenbremse mit eingerechnet werden, die mit dem Gesetz über die Fortführung des Kommunalen Entlastungsfonds (KELF) festgeschrieben wurde. Wie heute ein von der Grünen-Fraktion im Innenausschuss beantragter Bericht ergeben hat, ist dem jedoch nicht so. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Klaus Kessler:

“Mit der Änderung des KELF-Gesetzes im vergangenen Oktober hat die Landesregierung den Kommunen eine Schuldenbremse aufgebürdet. Demnach werden die saarländischen Städte und Gemeinden nur noch dann finanzielle Unterstützung aus dem Entlastungsfonds erhalten, wenn sie die jährlichen Obergrenzen des strukturellen Defizits einhalten, das bis zum Jahr 2024 auf null zurückgefahren werden soll. Wir hatten bereits in der Debatte zur Gesetzesänderung darauf hingewiesen, dass die hochverschuldeten Kommunen dies auf keinen Fall werden leisten können, falls die durch die Flüchtlingssituation entstehenden Kosten nicht aus der Schuldenbremse herausgerechnet werden.

Innenminister Bouillon hatte zwar stets beteuert, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Flüchtlingssituation von den Sparvorgaben ausgenommen werden. Doch wie sich heute herausgestellt hat, war diese Aussage nichts weiter als eine leere Versprechung. Denn die Landesregierung hat im Ausschuss eindeutig dargestellt, dass die eingeschränkten Möglichkeiten im KELF-Gesetz, um von der kommunalen Schuldenbremse abzuweichen, im Falle der Flüchtlingssituation nicht greifen und unbefriedigend sind.

Das Ergebnis: Die Landesregierung lässt die Kommunen nach wie vor in der Schuldenfalle stecken und macht es ihnen unmöglich, die Vorgaben zum Erhalt weiterer finanzieller Unterstützung aus dem Entlastungsfonds einzuhalten. Wir fordern von ihr, schnellstmöglich eine Änderung des KELF-Gesetzes auf den Weg zu bringen. Das Ziel muss in einer rechtsverbindlichen Regelung für die Kommunen bestehen, damit die Flüchtlingskosten aus der kommunalen Schuldenbremse herausgerechnet werden.”

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