Symbolbild

 Anlässlich des von der UNO ausgerufenen „Tages der älteren Menschen“ hat sich der stellvertretende Direktor der LMS, Dr. Jörg Ukrow, gegen die fortdauernde Missachtung älterer Menschen in der deutschen Werbewirtschaft ausgesprochen.

„Die Gleichsetzung der sogenannten ,werberelevanten Zielgruppe‘ im Fernsehen und im Radio mit der Altersgruppe 14 bis 49 Jahre ist ein fortdauernder Skandal in der deutschen Werbewirtschaft. Denn auch Menschen ab 50 konsumieren und nehmen Dienstleistungen in Anspruch. Gerade ältere berufstätige Personen verfügen über die höchste Kaufkraft. Langfristige Vergleiche zeigen, dass ältere Menschen gegenüber früher deutlich offener für Innovationen geworden sind. Auch die Akzeptanz der Werbung ist keine Frage der Altersgruppe.

Ende 2017 waren 40 Prozent der Bevölkerung 14-49 Jahre alt. Menschen ab 50 machten hingegen 44 Prozent der Einwohner Deutschlands aus. Prognostiziert wird, dass im Jahr 2060 knapp die Hälfte der Deutschen über 50 ist, während die Gruppe der 18- bis 49-Jährigen nur noch 35 Prozent ausmacht. Es ist also längst an der Zeit, das gesamte Ökosystem des werbefinanzierten Rundfunks aus der bisherigen Altersdiskriminierung hinauszuführen und entsprechende Schritte zu erweitern und zu vertiefen. Dafür spricht auch das Interesse an einer fortdauernden Wettbewerbsfähigkeit nationaler Rundfunkangebote gegenüber den US-amerikanischen Internet-Giganten im Werben um Aufmerksamkeit für Inhalte.

Auch im Interesse einer nachhaltigen Stärkung inhaltlicher Vielfalt im Rundfunk braucht es einen Abschied vom 14-49-Dogma. Denn nur dann können private Angebote, die sich speziell auch an älteres Publikum richten, auf eine bessere finanzielle Basis hoffen. Ein 70-jähriger Zuschauer darf im Rundfunk-Finanzierungssystem nicht weiter weniger zählen als ein 30-jähriger Zuschauer, eine 65-jährige Zuhörerin nicht weniger als eine 45-jährige Zuhörerin“, betont der stellvertretende LMS-Direktor.

„Die fortdauernde Altersdiskriminierung wirft im Übrigen nicht nur rundfunkökonomische und demographische Fragen auf, sondern stellt sich auch als verfassungsrechtliches Problem dar: Denn das Verbot der Altersdiskriminierung wirkt auch in privaten Rechtsbeziehungen. Und das 14-49-Dogma beeinträchtigt zudem die Vermarktungsmöglichkeiten von terrestrischem Digitalradio, für das die LMS weiterhin in einer besonderen bundesweiten Verantwortung steht. Auch deshalb brauchen wir eine Öffnung der Werberelevanz in Richtung auf Ältere“, hob Dr. Ukrow abschließend hervor.

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