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Der Bundesrat hat heute einen Antrag der Länder Hessen, Thüringen, Saarland, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz auf ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen verabschiedet. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Landtagsfraktion, Hubert Ulrich:

“Inzwischen liegt nun nach den Jahren 2003 und 2011 bereits der dritte Beschluss des Bundesrats für ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen vor. Die Bundesregierung darf sich nicht länger aus ihrer Verantwortung gegenüber dem Tierwohl stehlen. Sie muss endlich anerkennen, dass die Haltung vor allem von Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörnern und Affen in Zirkussen lediglich das Leid der Tiere fördert.

Diese Auffassung teilen auch fachkundige Vereinigungen wie die Bundestierärztekammer und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz. Demnach stehen die ständig wechselnden Standortbedingungen bei der Zirkushaltung nicht in Einklang mit Paragraph 2 des Tierschutzgesetzes. Hinzu kommen der ständige Stress für die Tiere durch beengte Käfige, durch Auftritte sowie fragwürdige Dressurmethoden, bei denen nicht selten zur physischen Bestrafung gegriffen wird.

Doch trotz der bisherigen Empfehlungen des Bundesrates für ein Wildtierverbot hat die Bundesregierung im Jahr 2013 im Rahmen einer Änderung des Tierschutzgesetzes lediglich eine Ermächtigung zur Einschränkung der Wildtierhaltung eingefügt. Eingegriffen werden könne demnach erst, wenn Haltung und Transport “nur unter erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden” (§11 Absatz 4) möglich sind.

Eine solche Regelung ist völlig unzureichend. Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert. Wir erwarten, dass die Bundesregierung endlich in diesem Sinne handelt und fordern von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, zeitnah eine Rechtsverordnung für ein Wildtierverbot in Zirkussen auf den Weg zu bringen.”

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