Am 03.08.19 wurde bei einer Verkehrskontrolle in der St. Wendeler Straße in Tholey festgestellt, dass weder der Fahrer eines 1erBMW noch der auf dem Beifahrersitz befindliche Halter nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis waren.
Beide besaßen eine syrische Fahrerlaubnis, die jedoch aufgrund der Länge ihres Aufenthaltes in Deutschland und dem damit verbundenen Erfordernis der Umschreibung dieser Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis, nicht mehr berechtigt sind in Deutschland ein Fahrzeug zu führen.
Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Beide erwartet ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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