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Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg sieht in dem heute beschlossenen Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung einen wichtigen Schritt zum Schutz vor sexuellen Übergriffen und der Stärkung der sexuellen Selbststimmung von Frauen:

„Sexuelle Übergriffe gibt es leider viel zu häufig. Es war höchste Zeit, mit einer Gesetzesverschärfung den Strafrahmen anzugleichen. Das Strafgesetzbuch sieht eine Strafe für sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung nur dann vor, wenn der Täter das Opfer zu den Handlungen nötigt, also mit gewaltsamen Mitteln seinen Willen beugt. Wird die sexuelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Menschen schutzlos ausgeliefert sind oder sich aus Angst nicht widersetzen wollen oder gar wegen eines Überraschungsmomentes nicht können, konnten diese Fälle bisher strafrechtlich nicht immer geahndet werden. Sie fügen aber den Opfern weit mehr als nur tiefe seelische Wunden zu. Diese Situation konnte so nicht länger hingenommen werden! Sie musste dringend den tatsächlichen Situationen, in denen sexuelle Gewalt geschieht, angepasst werden. Mit dem beschlossenen Gesetzesentwurf werden diese Strafbarkeitslücken geschlossen. Das solche Fälle nicht straflos bleiben, ist auch für die Opfer eine wichtige Sicherheit. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein elementares Menschenrecht, daher muss weiterhin alles dafür getan werden, insbesondere Frauen vor sexuellen Übergriffen verbaler, nonverbaler und körperlicher Art zu schützen und dieses Menschenrecht zu verteidigen!“

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