Symbolbild

Wer sein Haus energetisch auf Vordermann bringt, spart nicht nur Heizkosten sondern reduziert damit auch den Ausstoß von Kohlenoxid. „Ein solches Engagement unterstützt der Staat mit einem umfangreichen Förderprogramm“ sagt Cathrin Becker, Energieberaterin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.

Die Fördermittel der KfW oder des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können als Zuschüsse oder verbilligte Darlehen gewährt werden. Je nach Umfang der Modernisierungen betragen die Zuschüsse zwischen 10 und 30 Prozent der Kosten für die Maßnahmen. Verschiedene Bereiche des Hauses oder der Wohnung können energetisch modernisiert werden: Wärmedämmung von Wänden und/oder dem Dach, Austausch von Fenstern, Optimierung der Heizung sowie Einbau von Lüftungstechnik. Dabei kann sich die energetische Modernisierung auf das ganze Haus oder nur einzelne Eigentumswohnungen beziehen. In beiden Fällen profitiert der Wohnungseigentümer von den Förderprogrammen der KfW.

Cathrin Becker erklärt in sechs Schritten, wie man zur Förderung kommt:

  1. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater zu Ihren Modernisierungsmöglichkeiten und Förderoptionen beraten. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ist durch Förderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Seit Anfang des Jahres 2019 kostenfrei.
  2. Alle baulichen Maßnahmen bei Wohnungseigentum müssen in der Wohnungs-Eigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden. Auch bei Maßnahmen, die nur eine Wohnung betreffen, kann Gemeinschaftseigentum berührt sein wie z. B. bei einer Etagenheizung, die an einen gemeinsamen Schornstein angeschlossen ist.
  3. Zur Beantragung der KfW-Förderungen benötigen Sie zwingend einen Sachverständigen. Dieser übernimmt die energetische Fachplanung und Baubegleitung sowie die Bestätigung der Einhaltung der Förderbedingungen. Sachverständige für die KfW-Förderprogramme finden Sie hier: www.energie-effizienz-experten.de
  4. Zuschüsse beantragt der Verwalter oder ein anderer Bevollmächtigter der WEG online im KfW-Zuschussportal, falls sich die Modernisierungen auf das Gemeinschaftseigentum beziehen. Am einfachsten ist es, wenn der sachverständige Energieberater mit Vollmacht diese Antragstellung stellvertretend für alle Eigentümer übernimmt. Zuschüsse werden nur für Zweifamilienhäuser gewährt. Sind ausschließlich Maßnahmen am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers geplant, kann der jeweilige Eigentümer selbst den Antrag stellen.
  5. Bei Vorhaben am Gemeinschaftseigentum bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als 2 Wohneinheiten stellt die WEG durch einen Vertretungsberechtigten den KfW-Kreditantrag. Kredite werden bei Banken und Sparkassen beantragt. Bei Krediten kann die WEG den Antrag auch als Verband stellen. Im Saarland werden Kredite für WEG durch Landesbürgschaften abgesichert. Dadurch wird der Zugang zu KfW-Krediten erheblich erleichtert.
  6. Das BAFA fördert mit einem Zuschuss Maßnahmen zur Optimierung der Heizungsanlage. Dazu gehören der Austausch stromfressender Pumpen, der so genannte hydraulische Abgleich sowie zahlreiche weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Die Höhe des Zuschusses beträgt 30 Prozent der Nettoinvestition.

Bei allen Fragen zur energetischen Sanierung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de undwww.verbraucherzentale-saarland.de. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Termine zur persönlichen Beratung können unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden.

Anmeldung zur persönlichen Energieberatung in:

–       Homburg, Kreisverwaltung, Am Forum 1, 4. Etage, Zimmer 438. Tel. 06841 – 1048434 oder 0681 – 50089 15.

–       Kirkel im Rathaus, Hauptstraße 12. Tel. 06841 – 8098 22.

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