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Der ECOFIN hat am Dienstag (08.03.2016) beschlossen, den automatischen Informationsaustausch aufgrund der EU-Amtshilferichtlinie um die länderbezogene Berichterstattung, das sogenannte „country by country-reporting“, zu erweitern. Dazu betonte Finanzminister Stephan Toscani: „Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Bekämpfung von Steuervermeidung multinationaler Konzerne und der Beginn einer fairen und effizienten Unternehmensbesteuerung in der EU und auch ein Schritt in Richtung internationaler Steuergerechtigkeit.“

Die erneute Ausdehnung des automatischen Informationsaustauschs ist Teil des von der Europäischen Kommission am 28. Januar 2016 veröffentlichten Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Steuervermeidung (Anti-Tax Avoidance Package – ATAP). Damit werden nun die im letzten Jahr beschlossenen Empfehlungen von OECD und von G20 zur Bekämpfung von BEPS (Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) innerhalb der EU umgesetzt.

Mit dem verpflichtenden automatischen Austausch länderbezogener Berichte zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird die Transparenz im Bereich der Unternehmensbesteuerung erhöht. Alle beteiligten Steuerverwaltungen erhalten bei multinational tätigen Konzernen mit einem Jahresumsatz über 750 Mio. Euro einen Überblick über die globale Aufteilung der Erträge und Steuern auf die verschiedenen Staaten. So können die Verwaltungen zielgerichteter einschätzen, ob durch Verrechnungspreispraktiken ungerechtfertigte Gewinnverlagerungen stattfinden.

Finanzminister Stephan Toscani: „Durch die Ausdehnung des automatischen Informationsaustauschs um das country-by-country-reporting wird die ungerechte Steuerverlagerung durch einen Teil der multinationalen Konzerne erschwert. Dies baut Wettbewerbsnachteile kleiner und mittlerer Unternehmen ab, die keine solchen internationalen Verlagerungsmöglichkeiten haben und ist daher ein Beitrag für mehr Steuergerechtigkeit innerhalb der EU.“

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