Symbolbild

Am 23. Mai 2019 begeht die Bundesrepublik Deutschland den 70. Jahrestag der Ausfertigung des Grundgesetzes – das Saarland hingegen feiert erst seinen 62. Jahrestag. 

Justizminister Peter Strobel erläutert: „Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben aus dem Scheitern der Weimarer Verfassung sowie den schlimmen Erfahrungen der NS-Zeit gelernt und eine Verfassung erarbeitet, die auf eine Zukunft in Demokratie und Frieden gerichtet ist. 

Das Grundgesetz hat auch schon zwei Wiedervereinigungen erlebt: den Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957 – die sogenannte kleine Wiedervereinigung – sowie den Beitritt der ostdeutschen Bundesländer im Jahr 1990. Das zeigt, dass der Grund für den Beitritt zur Bundesrepublik vor allem auch der starke Wunsch der Bevölkerung war, an der Geltung des Grundgesetzes teilzuhaben.“

Der Justizminister führt weiter aus: „Das Grundgesetz ist ein Erfolgsmodell. Einst als Provisorium gedacht, bildet es seit 70 Jahren die verfassungsrechtliche Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Mit der unmittelbaren Geltung der Grundrechte, der Grundrechtsbindung aller staatlichen Gewalt, der Bindung des Gesetzgebers an die Verfassung sowie der umfassenden Rechtsschutzgarantie wurde eine rechtliche Ordnung geschaffen, die den Menschen mit seiner unantastbareren Würde und seinen daraus abgeleiteten individuellen Rechten in den Mittelpunkt stellt.“

Die Verfassungsgeber positionierten die Grundrechte im Grundgesetz bewusst vor den Regelungen zur Staatsorganisation. Mit dieser Reihenfolge wird signalisiert, dass „der Staat […] um des Menschen willen da [ist], nicht der Mensch um des Staates willen“, wie es in einem Entwurf zum Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 Herrenchiemseer Entwurf) hieß.

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