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Wohnsitzauflagen können nun zulässig sein, wenn sie der Integration dienen – dies muss nun das Bundesverwaltungsgericht Leipzig prüfen. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion Petra Berg unterstützt den Vorstoß des Europäischen Gerichtshofes, Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz nicht schlechter zu stellen:

„Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz dürfen keinesfalls schlechter behandelt werden als andere Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten – das hat der Europäische Gerichtshof heute richtig entschieden. Eine Wohnsitzauflage für Flüchtlinge wie die SPD sie per Gesetz fordert, ist aber richtig, denn sie dient einer besseren Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft. Leben anerkannte Flüchtlinge nur in Ballungszentren zusammen, kann das eine Integration behindern. Aber auch bei einer Wohnsitzzuteilung ist eine weitere Integration von großer Bedeutung, um eine Isolation der Flüchtlinge von der Nachbarschaft und der Gesellschaft zu verhindern. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass noch weitere Maßnahmen notwendig sind, um eine endgültige Regelung festzusetzen.“

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