„Der Wald am Wenzelstein im Löstertal ist von besonderer Bedeutung für den Naturschutz. Zudem sind die im saarländischen Waldgesetz festgeschriebenen Ausnahmetatbestände nicht gegeben. Das Innenministerium hätte die Änderung des Flächennutzungsplans niemals genehmigen dürfen. Es besteht aus unserer Sicht kein Grund, den ablehnenden Bescheid aus 2017 zu ändern. Da an dem Standort zudem keine ausreichende Windhöffigkeit gegeben ist, muss das Ministerium die Genehmigung umgehend zurücknehmen“.
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