Von Ruben Wisniewski - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2827702

Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende und wird traditionell mit Feuerwerk verabschiedet. „Die fröhliche Stimmung bei der Silvesterknallerei darf aber nicht zu Unvorsichtigkeit beim Umgang mit Feuerwerkskörpern führen“, mahnt Verbraucherschutzminister Reinhold Jost. 

Egal ob zischende Rakete, Chinaböller oder Rauchfackel, immer wieder kommt es zu Unfällen in der Neujahrsnacht. Tausende Menschen in Deutschland erleiden beim Jahreswechsel akute Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden oder Verbrennungen. 

Jost: „In der Vorfreude auf das neue Jahr werden häufig riskante Abschussstellen verwendet, zu wenig Abstand gehalten oder versucht, verunglückte Blindgänger erneut zu zünden. Meine Bitte: Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen und gehen Sie nicht leichtsinnig mit Silvesterknallern um.“

Schon beim Kauf sollten Verbraucher darauf achten, dass auf der Verpackung die Kennzeichnung mit CE-Zeichen und Registriernummer (z. B. 0589-F2-1234) aufgedruckt ist und die Gebrauchsanleitung beiliegt. So ist gewährleistet, dass nur geprüfte Feuerwerkskörper eingekauft werden. 

Zuhause ist auf eine sichere Lagerung zu achten: Auf dem warmen Ofen, neben Kerzen und Weihnachtsbaum sind keine geeigneten Lagerplätze. „Beachten Sie unbedingt die aufgedruckte oder beigefügte Gebrauchsanleitung mit den Sicherheitshinweisen. Viele Unfälle können so vermieden werden“, so der Minister.

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