Symbolbild

Im vergangenen Jahr wurden im Saarland 711 Anträge auf Überwachung von Telefonen und Internetabschlüsse genehmigt, 185 weitere Anträge wurden verlängert. Statistisch gab es danach täglich mehr als zwei Überwachungsmaßnahmen (TKÜs) – 702mal wurden Mobilfunkanschlüsse überwacht, 163mal Festnetz-Anschlüsse und 31mal Internet-Anschlüsse. 

Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Innenpolitikers Dennis Lander hervor (Drucksache 16/619). „Eine Überwachung von Anrufen und Textnachrichten stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar und sollte – wenn überhaupt – nur in absoluten Ausnahmefällen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eingesetzt werden“, so Lander. 

„Wenn aber täglich mehr als zwei Überwachungsmaßnahmen stattfinden, kann von Ausnahmefällen nicht mehr gesprochen werden, dann ist der Eingriff in die Privatsphäre Alltag. Und das, obwohl der großen Zahl an Überwachungsmaßnahmen nicht annähernd eine ähnlich große Zahl an Morden, Banden-Kriminalität oder Terrorakten im Saarland gegenübersteht.“ Dass die Landesregierung seine Frage nach der Zahl der abgelehnten Überwachungs-Anträge nicht beantworten konnte oder wollte, sei unbefriedigend. 

„In Berlin wurde seit neun Jahren kein einziger Antrag auf Überwachung von Telefonaten und Internetverbindungen mehr abgelehnt und angesichts der Vielzahl an alltäglichen Überwachungsmaßnahmen im Saarland ist kaum anzunehmen, dass es hier großartig anders aussieht. In Berlin hat das Abgeordnetenhaus 2015 beschlossen, dass der Senat die Abgeordneten jährlich über die durchgeführten TKÜ-Maßnahmen informieren muss. Auch im Saarland sollte die Regierung den Landtag einmal im Jahr darüber unterrichten um etwas mehr Transparenz zu gewährleisten.“

 

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