Der Gesundheitsausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung über die Novellierung des Saarländischen Krankenhausgesetzes beraten und dem Landtag die Verabschiedung in der kommenden Plenarsitzung empfohlen. 

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Magnus Jung, erklärt dazu: „Das SKHG verfolgt die Leitlinie einer qualitativ hochwertigen und an den Bedürfnissen der Patienten und Beschäftigten orientierten Gesundheitsversorgung. Grundlage dafür ist eine adäquate und refinanzierte Personalausstattung, die sich an Mindestanhaltszahlen für alle bettenführende Abteilungen orientiert. Hier müssen auf Bundesebene entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zeitnah evidenzbasierte Berechnungssysteme erarbeitet werden, damit die Verbesserungen bei den Pflegerinnen und Pflegern ankommen. Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Grundlage für die Umsetzung.“

Weiterhin setzt das SKHG künftig einen stärkeren Schwerpunkt auf die Qualität in den Krankenhäusern, indem es die Investitionsförderung an die Erbringung von Qualitätsvorgaben knüpft. Dabei sei auch das Land in der Pflicht. Jung führt hierzu aus: „Dem Jahre langen Investitionsstau muss durch die zeitnahe Erhöhung der Investitionsmittel des Landes um insgesamt 10 Mio. Euro begegnet werden.“

„Im Rahmen der Beratungen des Gesundheitsausschusses haben sich die Koalitionsfraktion darüber hinaus darauf verständigt, künftig die Mitnahme einer Begleitperson im Krankenhaus zu gewährleisten um den besonderen Bedürfnissen von kranken Kindern, hochbetagten, dementen, behinderten sowie psychiatrischen Patienten  besser Rechnung zu tragen“, so Jung abschließend.

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