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Zum 1. Mai 2018 richten die Landesjustizverwaltung des Saarlandes und der Saarländische Anwaltverein e.V. (SAV) in den Räumlichkeiten der Amtsgerichte Saarbrücken, Merzig und Neunkirchen anwaltliche Beratungsstellen ein. Die nach dem Beratungshilfegesetz berechtigten Rechtssuchenden erhalten dort unbürokratisch einfachen Zugang zu anwaltlichem Rat. So wird der Zugang zum Recht im Saarland weiter gestärkt.

Am heutigen Mittwoch haben der Präsident des Saarländischen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Olaf Jaeger, und der Minister der Justiz, Peter Strobel, eine entsprechende Vereinbarung über die Errichtung anwaltlicher Beratungsstellen in Saarbrücken unterzeichnet.

„Viele Menschen glauben, sie könnten sich keinen Anwalt leisten. Doch tatsächlich können sie es sich nicht leisten, sich keinen Anwalt zu leisten. Denn auch für Bedürftige, die vielleicht Schwellenangst haben, eine Anwaltskanzlei aufzusuchen, stellen sich Rechtsfragen, die nur mit anwaltlicher Beratung gelöst werden können. Bundesweit bieten schon über 40 Anwaltvereine in Kooperation mit der Landesjustizverwaltung anwaltliche Beratungsstellen an. Wir freuen uns, dass dies nun auch im Saarland der Fall sein wird“, so der Präsident des SAV, Olaf Jaeger.

„Ein gut zu erreichender Amtsgerichtsstandort und eine hohe Qualität der Rechtsprechung sind für die Menschen besonders hilfreich, wenn sie diese ohne unnötige Hürden und unabhängig von ihrem Geldbeutel in Anspruch nehmen können. Der Zugang zum Recht beginnt nicht erst beim Zugang zu den Gerichten, sondern schon beim Zugang zur rechtlichen Beratung“, sagte Justizminister Peter Strobel.

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