Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD (AfA) fordert ein Streikrecht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen. Außerdem fordert die AfA, das kirchliche Arbeitsrecht abzuschaffen.

„Das spiegelt letztlich eine veraltete Auffassung von den Rechten und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wider und stützt sich zudem auf fragwürdige Auslegung des Grundgesetzes unter Bezugnahme auf die Weimarer Verfassung“, so der AfA Landesvorsitzende Luitpold Rampeltshammer.  Es sei nicht einzusehen, warum in einer modernen, an Rechtsstaatlichkeit gebundenen Arbeitswelt, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kirchlicher Einrichtungen fundamentale Arbeitsrechte vorenthalten würden. Rampeltshammer weiter: „Kirchenmitarbeiter erledigen die gleiche Arbeit wie Beschäftigte anderer Träger, sollen deshalb auch die gleichen Rechte wie sie haben.“

Betroffen davon sind deutschlandweit rund 1,5 Millionen Beschäftigte, „sie werden um grundlegende Arbeitnehmerrechte von Betrieblichen Mitbestimmungsrechten, Tarifvertragsrechte bis zum Streikrecht gebracht“, kritisiert der AfA-Vorsitzende. Der Sonderweg ermögliche kirchlichen Wohlfahrtsverbänden wie Diakonie und Caritas darüber hinaus, sich aus der Bindung an den bestehenden Tarifvertrag im öffentlichen Dienst zu lösen und eigene im Niveau deutlich niedrigere sogenannteVergütungsordnungen zu beschließen.

Die AfA Saar fordert deshalb die Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Einrichtungenvollständig zu beseitigen. Ziel müsse es sein Arbeitsbedingungen und Löhne in den Bereichen der Pflege und Erziehung auf einem hohen Niveau zu vereinheitlichen und Lohndumping entgegenzuwirken.  Die AfA Saar unterstützt auch die Gewerkschaft ver.di in ihrer Auseinandersetzung mit der Marienhausklinik in Ottweilerund ruft für den 11.10.17 zur Solidarität mit den Beschäftigten auf.

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